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Die Werbung mit Testhinweisen oder Testergebnissen ist ein immer wieder gern genommenes Werbemittel, um die Qualität der angebotenen Produkte hervorzuheben. Die Art der Gestaltung der Werbung war daher schon häufig Gegenstand von Gerichtsentscheidungen.

Worauf ist bei der Werbung mit Testergebnissen zu achten?

Der Verbraucher muss ohne Weiteres in der Lage sein die Angaben über den Test nachzuprüfen. Daher ist die Werbung mit einem Testergebnis unlauter, wenn dies ohne Angabe einer Fundstelle mit Ort und Datum des Tests erfolgt (BGH Urteil vom 21.03.1991, Az. I ZR 151/89O; LG Hamburg Beschl. v. 15.01.2007, Az. 3 U 240/06).

Auch das Kammergericht in Berlin hat mit Beschluss vom 11.02.2011 (Az. 5 W 17/11), entschieden, dass es unlauter ist, wenn jemand Testergebnisse zur Werbung für ein Produkt verwendet, ohne den Verbraucher leicht auffindbar und eindeutig darauf hinzuweisen, wo er nähere Angaben zu dem Test erhält.


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