Das Batteriegesetz (BattG) wurde im Januar 2021 eingeführt, um die europäische Batterierichtlinie 2006/66/EG in das deutsche Recht zu integrieren. Dies erfolgt durch die Verordnung (EU) 2023/1542 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG.
Sein Fokus liegt auf Regelungen rund um das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Erstmals trat dieses Gesetz im Jahr 2009 in Kraft und erfuhr im Januar 2021 eine Aktualisierung durch das Batteriegesetz 2 (BattG2). Ziel ist es, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass der gesamte Lebenszyklus von Batterien – von der Vermarktung bis zur Entsorgung – umweltverträglich gestaltet wird.
Änderungen zum neuen Batteriegesetz
Das neue Batteriegesetz bringt einige Änderungen mit sich. Es legt verstärkten Fokus auf die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Verbraucher sind nun verpflichtet, Altbatterien ausschließlich über spezielle Sammelstellen oder den Handel zu entsorgen. Dies dient dem Umweltschutz und der Vermeidung von Schadstoffen in der Natur. Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen, sind dazu angehalten, Transparenz bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit zu gewährleisten und sich an Recyclingvorgaben zu halten. Es ist wichtig, sich über die konkreten Regelungen zu informieren, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und einen nachhaltigen Umgang mit Batterien zu gewährleisten.
Die aktuelle rechtliche Landschaft für Batterien und Akkus in der Europäischen Union ist von nationalen Gesetzen, wie dem deutschen Batteriegesetz (BattG), geprägt. Diese Gesetze basieren auf der EU-Batterierichtlinie von 2006, was zu einer Fragmentierung und Uneinheitlichkeit der Vorschriften führt. Diese Uneinheitlichkeit steht im Widerspruch zu den Umweltzielen der EU, die darauf abzielen, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Harmonisierter Rechtsrahmen der EU
Um diese Herausforderungen zu bewältigen und einen harmonisierten Rechtsrahmen für den gesamten EU-Batteriemarkt zu schaffen, schlägt das EU-Parlament die Einführung einer EU-Batterieverordnung vor. Im Unterschied zu Richtlinien hätte eine Verordnung unmittelbare Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten und würde so für Klarheit und Einheitlichkeit sorgen. Der Hauptzweck solcher Gesetze besteht darin, die Kreislaufwirtschaft zu optimieren, indem mehr Altbatterien gesammelt und recycelt werden. Dies trägt nicht nur zur Reduzierung des CO2-Fußabdrucks bei, sondern minimiert auch die Freisetzung schädlicher Stoffe in die Umwelt.
Neuerungen
Die vorgesehenen Neuerungen in der EU-Batterieverordnung sind vielfältig. Neben der Weitergeltung des deutschen Batteriegesetzes müssen Unternehmen künftig die spezifischen Vorschriften der EU-Batterieverordnung beachten. Dazu zählen erweiterte Kennzeichnungspflichten für Batterien, erhöhte Sammelquoten für verschiedene Batterietypen und die Einführung einer Due Diligence Policy. Unternehmen sollen hierbei ihre Strategien und Maßnahmen zur Bewertung und Bewältigung sozialer und ökologischer Risiken bei der Beschaffung von Rohstoffen für Batterien klar dokumentieren.
Ab 2026 treten strengere Regeln für die Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Batterien in Kraft. Bestimmte Batteriearten erfordern einen digitalen Batteriepass. Die EU-Kommission prüft zudem ein mögliches Verbot nicht wiederaufladbarer Allzweck-Gerätebatterien bis Ende 2030.
Unternehmen sollten proaktiv Maßnahmen ergreifen, um die neuen Vorschriften zu erfüllen. Dazu gehört die Einbindung von Bevollmächtigten, die Implementierung digitaler Batteriepässe und eine kontinuierliche Anpassung an zukünftige Entwicklungen. Die Auswirkungen dieser Gesetze auf die Industrie und die Umwelt werden in den kommenden Jahren genau überwacht werden müssen. Es ist entscheidend, dass Unternehmen sich frühzeitig auf diese Veränderungen vorbereiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Neues Batteriegesetz was tun?
Wenn Sie Fragen zum neuen Batteriegesetz haben sollten, kann ich Ihnen helfen. Senden Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zu. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
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