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Sie haben eine Abmahnung aus dem Bereich Fotorecht | Bildrecht erhalten? Es geht um die ungenehmigten Nutzung von Fotos oder Bildern im Internet? Sie werden von einer Bildagentur oder einem Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen?

Abmahnung Fotorecht | Bildrecht Abmahnung | Urheberrechtsverletzung durch Verletzung von Bildrechten

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Wir helfen Ihnen: Wir überprüfen den mit der Abmahnung verbundenen Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten auf. Vermeiden Sie dadurch hohe Zahlungen von Lizenzschadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

Abmahnung Fotorecht – unerlaubte Bildnutzung im Internet

Für jede Nutzung eines Fotos benötigen Sie die Zustimmung des Rechteinhabers. Es sei denn, bei den von Ihnen genutzen Fotos handelt es sich um lizenzfreies oder unter eine generelle öffentliche Lizenz (GNU – general public licence) gestelltes Bildmaterial. Zudem müssen Sie ggf. besondere Nutzungs- oder Lizenzbedingungen einhalten. Anderenfalls riskieren sie den Vorwurf einer unberechtigten Bildnutzung oder des Bilderklaus.

Welche Rechte hat der Urheber?

Nur der Urheber oder der jeweils nutzungsberechtigte Bildrechtsinhaber oder Fotograf darf bestimmen, ob, wann und wie seine urheberrechtlich geschützten Bilder und Fotos vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen. Da urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial mit Softwareprogrammen im Internet leicht aufspürbar ist, nimmt die Anzahl urheberrechtlicher Abmahnungen ständig zu.

Abmahnung Fotorecht | Der öffentlich zugängliche Webserver

Beachten Sie bitte, dass Softwareprogramme auch auf Webseiten nicht aktiv eingebundene Fotos aufspüren, die (möglicherweise vergessen) auf dem Webserver des Webseitenbetreibers liegen. Auch derartige Fotos sind auf einem Webserver öffentlich zugänglich uns stellen nach ständiger Rechtsprechung eine Urheberrechtsverletzung dar.

Zusatzproblem der Urheberbenennung oder Quellenangabe

Häufig moniert der Rechteinhaber neben der unerlaubten Fotonutzung auch einen nicht erfolgten Hinweis auf den Urheber (fehlende Urheberbennung). Dies kann den geltend gemachten Schadensersatz noch einmal um 50-100 % erhöhen. Weitere Erhöhungsfaktoren bei der Lizenzschadesersatzberechnung können sein,

  • eine Mehrfachnutzung,
  • eine großformatige Nutzung,
  • eine Nutzung auf mehreren Seiten,
  • eine Nutzung in unterschiedlichen Sprachen.

Was können Sie nach einer Abmahnung wegen Fotorechtsverletzung tun?

Sollten Sie auch von einer Abmahnung wegen einer unerlaubten Fotonutzung oder Bildnutzung betroffen sein, senden Sie gerne die erhaltene Abmahnung über unser Kontaktformular unverbindlich an uns. Wir helfen gerne mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles weiter. Falls erforderlich unterstützen wir Sie im Anschluss gerne außergerichtlich zu einem fes vereinbarten Pauschalhonorar.