Das rechtliche Fachgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes betrifft gewerbliche Schutzrechte, wie z.B. Patent und Gebrauchsmuster, Design (früher Geschmacksmuster) oder Marken.
Die Verletzung derartige gewerblicher Schutzrechte findet häufig unbewusst statt, weil diese den Produkten nicht ansehbar sind. Zur Feststellung, ob ein Produkt oder Verfahren in Schutzrechte Dritter eingreift, sind in der Regel aufwändige Recherchen erforderlich. Diese Recherchen führen meistens Patentanwälten oder Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz durch.
Inhaltsverzeichnis
- I. Gewerblicher Rechtsschutz – rechtlicher Hintergrund?
- II. Gewerblicher Rechtsschutz – wie ich Ihnen helfe?
- III. Abmahnung wegen Schutzrechtsverletzung | Hintergründe
- IV. Was fordert die Abmahnung wegen einer Schutzrechtsverletzung?
- V. Abmahnung wegen Schutzrechtsverletzung | Was können Sie tun?
- Fragen kostet nichts!
I. Gewerblicher Rechtsschutz – rechtlicher Hintergrund?
Gewerblicher Rechtsschutz umfasst den Schutz geistiger Leistungen, die im gewerblichen Bereich geschaffen werden. Diese gewerblichen Schutzrechte gewähren dem jeweiligen Inhaber ein
positives Benutzungsrecht.
Dies umfasst das Recht, die geistige Leistung selber nutzen zu dürfen und anderen ein Recht an der Nutzung einräumen zu dürfen (Nutzungslizenz). Gewerbliche Schutzrechte werden häufig durch Lizenzverträge verwertet.
Gleichzeitig bietet ein gewerbliches Schutzrecht auch ein
negatives Verbietungsrecht.
Dabei geht es um das Recht, Dritten die Nutzung des jeweiligen Schutzrechts zu untersagen. Ferner bietet es Auskunft- und Schadensersatz.
Im Verletzungsfall kann der Rechteinhaber die Vernichtung der von einem Schutzrecht betroffenen Waren verlangen. Dies ist z.B. der Fall, wenn dieser die Ware nicht mit Zustimmung des Rechteinhabers in das Schutzgebiet eingeführt hat. Letzteres ist häufig bei Waren asiatischer Herkunft der Fall. Insoweit kommt dann in der Praxis auch häufig ein Grenzbeschlagnahmeverfahren zum Tragen. Zuvor spürt in der Regel der Zoll die möglicherweise rechtsverletzenden Waren auf und stellt diese sicher.
II. Gewerblicher Rechtsschutz – wie ich Ihnen helfe?
Ich überprüfe in angefragten Einzelfällen, ob der Vorwurf der erhobenen Schutzrechtsverletzungen begründet ist oder jedenfalls in Betracht kommt. Je nach dem Ergebnis unterstützte ich dann den Betroffenen der Abmahnung gegen die Inhaber der Schutzrechte.
Häufig geht es in derartigen Fällen um Schadensminderung, da gerade im Bereich von Patent, Gebrauchsmustern und Design häufig sehr hohe Gegenstandswerte im Raum stehen. Diese wirken sich dann insbesondere auf die Abmahnkosten aus, die dann auch entsprechend hoch sind.
Sie haben eine Abmahnung wegen einer Schutzrechtsverletzung aufgrund einer Patentverletzung oder der Verletzung eines geschützten Designs erhalten. Sie haben zahlreiche fachliche Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
III. Abmahnung wegen Schutzrechtsverletzung | Hintergründe
Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster / Design, Marke, Urheberrecht, Sortenschutz, Arbeitnehmererfindung, ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (Nachahmung) – alle diese Stichwörter haben Ihren Ursprung in einer Idee bzw. einer geistigen Schöpfung, die Ihrem Schöpfer bzw. Inhaber ein gesetzliches Schutzrecht gewähren. Juristen ordnen diese rechtlichen Schutzrechte dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zu.
Der Inhaber eines Patents auf dem Gebiet der Technik z.B. hat ein alleiniges Benutzungsrecht und ein Verbietungsrecht gegenüber Dritten. Dieses Verbietungsrecht betrifft auch die mittelbare Benutzung der Erfindung, dies bedeutet, dass der Patentinhaber auch gegen Anbieter oder Lieferanten von erfindungswesentlichen Bestandteilen, wie z.B. einzelner Elemente wie besondere Schrauben etc. zur Benutzung der patentierten Erfindung vorgehen kann. Ähnliches gilt für Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster (Designschutz). Häufig ist eine ganze Vertriebskette betroffen.
IV. Was fordert die Abmahnung wegen einer Schutzrechtsverletzung?
Wenn ein Schutzrecht in den Augen des Rechteinhabers verletzt ist, bedient sich dieser im Normalfall zunächst einer außergerichtlichen Abmahnung. Damit wird der vermutete Verletzer seines Rechts aufgefordert, die Rechtsverletzung zu unterlassen. Zur Absicherung der Unterlassung fordert er dann primär die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, um zu erreichen, dass sich diese Verletzungshandlung nicht wiederholt.
Als Nebenansprüche werden im Zuge der Abmahnung dann meistens noch Auskunft über Art- und Umfang der beanstandeten Verletzungshandlung gefordert. Nach Erteilung der Auskunft kommt dann die zweite Stufe der Rechtsverfolgung, nämlich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dies kann je nach Umfang und Dauer der Rechtsverletzung bei Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen hohe Geldbeträge erreichen.
V. Abmahnung wegen Schutzrechtsverletzung | Was können Sie tun?
In allen Fällen sollte nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Schutzrechtsverletzung zunächst von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz geprüft werden, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen. Die tatsächliche und die rechtliche Materie derartiger Fallgestaltungen ist oft komplex und kompliziert. Für den Fall, dass das streitgegenständliche Schutzrecht entgegen der Abmahnung nicht betroffen sein sollte, sollte man sich vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung natürlich hüten oder jedenfalls bei deren Formulierung sehr bedacht vorgehen.
Im Verletzungsfall hingegen gilt es häufig, Schadensminderung zu betreiben. Zu beobachten ist in vielen Verletzungsfällen, dass sich der Verletzer, z.B. ein Onlinehändler, der sich Waren aus Asien beschafft gar nicht bewusst ist, dass er gegen Schutzrechte Dritter verstößt. Diese Unkenntnis entlastet ihn aber in der Regel nicht, da der Unterlassungsanspruch in der Regel verschuldensunabhängig ist und im Bereich des Schadensersatzes ein sehr hoher Sorgfaltsmaßstab an den Importeur oder Händler der Ware bzw. des genutzten Objekts gestellt wird.
Rechtsanwalt Harzheim ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und steht Ihnen im Falle einer Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Schutzrechtsverletzung der vorstehend geschilderten Arten gerne zur Verfügung. Senden Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zu. Ich werde die Abmahnung dann einer Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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