Wenn Sie eine Vertragsstrafe vom IDO Interessenerband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO Verband e.V.) aus Leverkusen erhalten haben, helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Erfahrungen mit Abmahnungen des IDO Verbandes sammeln können. Seit einer Änderung des UWG können derzeit aber nur noch Verbände abmahnen, die in die Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände gemäß § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingetragen sind.
Der IDO Verband ist in der Liste derzeit nicht enthalten und ist daher nach dem UWG nicht mehr aktivlegitimiert für Abmahnungen.
VORSICHT: Unterschätzen Sie den Verein nicht: Auch derzeit fordert der Verband Vertragsstrafen im Falle eines Verstoßes gegen eine in der Vergangenheit abgegebene Unterlassungserklärung ein. Man könnte über einen Verstoß gegen § 242 BGB nachdenken, weil die Mitglieder des Verbands derzeit nicht in einem Wettbewerbsverhältnis stehen und ihm die Aktivlegitimation fehlt.
Abmahnungen des IDO Verband | Darum ging es?
Der IDO Interessenverband mahnte in der Vergangenheit regelmäßig im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben für seine über 2.750 Mitglieder wegen Wettbewerbsverstößen beim Onlinehandel ab. Häufig sind ebay Händler betroffen. Aber auch Amazonhändler und Betreiber von Onlineshops mussten aufpassen. Meistens ging es bei den Abmahnungen des IDO Interessenverbandes um
- falsche oder veraltete Widerrufsbelehrungen
- widersprüchliche bzw. unterschiedlich lange Widerrufsfristen
- Verwendung von AGB Regelungen die seit der Reform des Verbraucherrechts zum 13.6.2014 nicht mehr zulässig sind
- ein fehlendes Widerrufsformular
- fehlende Grundpreisangaben nach der Preisangabenverordnung
- Garantiewerbung ohne Hinweis auf die Garantiebedingungen
- fehlender Link zur OS-Plattform
- wettbewerbswidrige Versandangabe Auslandsversandkosten bitte erfragen
- fehlerhafte Angaben im Impressum
- falsche Angaben im Muster-Widerrufsformular (Telefonnummer im Widerrufsformular)
- Versandkostenhinweis auf versicherter Versand, unversicherter Versand.
- fehlende Informationen darüber, wie der Vertragsschluss erfolgt
- Verwendung einer Widerrufsbelehrung im Fließtext ohne Überschriften
- nicht über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts informiert
- nicht darüber informiert, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
- Verstoß gegen die EU-Textilkennzeichnungsverordnung
Zur Vermeidung von gerichtlicher Maßnahmen wurde vom IDO Verband die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Schließlich wurde die Erstattung der dem Verein durch die Abmahntätigkeit entstandenen Aufwendungen in Höhe von EUR 232,05 inkl. MwSt. gefordert.
Heute werden nur noch Vertragsstrafen vom IDO Verband gefordert
Nunmehr beobachtet er nur noch den Markt und prüft, ob gegen eine der abgegebenen Unterlassungserklärung versoßen wird. Stellt er dies fest, kommt ein neues Schreiben mit welchem eine Vertragsstrafe durch den IDO Verband gefordert wird. Dies in Höhe von 5.950 € für die 2. Vertragsstrafeforderung einschließlich der Umsatzsteuer. Obwohl Vertragsstrafen nach herrschender Rechtsprechung keine Umsätze darstellen, sieht es wohl die zuständige Finanzverwaltung derzeit so, dass ein steuerbarer Umsatz angenommen wird.
Für den Fall, dass der Unterlassungsschuldner keine Vertragsstrafe an den IDO Verband zahlt, werden entsprechende Rechtsanwaltskanzleien beauftragt, die diese Forderungen dan einklagen..
Unsere Erfahrungen mit dem IDO Verband
Eins gleich vorweg: Die Vertragsstrafeforderungen des IDO Interessenverbandes sind nicht rechtsmissbräuchlich. Die Forderung sollten Sie daher ernst nehmen und sicherheitshalber anwaltlich überprüfen lassen. Meine Kanzlei ist seit vielen Jahren auf die Verteidigungen von wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafen spezialisiert. Wir wissen, worauf es ankommt.
Vertragsstrafeforderungen durch den IDO Verband vermeiden – Sorgen Sie als Onlinehändler rechtzeitig vor
Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Vermeidung von Vertragsstrafen müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie zukünftig rechtlich einwandfrei bei eBay, Amazon und Co. oder Ihrem Onlineshop handeln. Zur rechtlichen Absicherung und Überprüfung aller Ihrer online Handelsaktivitäten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bereits ab 19,90 € netto monatlich können Sie bei uns eine dauerhafte Absicherung Ihrer Rechtstexte durch unser Sorglos-Vollschutz-Programm erhalten. Sehen Sie sich bei Interesse gerne unsere Angebote zum Sorglos-Komplett-Programm (SKP) an.
Hintergrund des IDO Verband e.V.
Dem Verband aus Leverkusen gehören nach eigenen Angaben 2.750 Mitglieder (Stand März 2023) aus den verschiedensten Wirtschaftsbereichen an.
Satzungsgemäßer Vereinszweck ist eine umfassende Förderung insbesondere der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler. In Verletzungsfällen werden die Satzungszwecke nach Angaben des Vereins durch die Geltendmachung von Vertragsstrafen , verwirklicht.
Welche Branchen sind von den Vertragsstrafen betroffen?
Die Befugnis, Vertragsstrafen zu fordern ist u.a. auch abhängig davon, dass der Verband genügend Mitglieder in der von einer Vertragsstrafe betroffenen Branche hat.
In folgenden Branchen könnten Vertragsstrafen des IDO Verbandes geltend gemacht werden:
- Antiquitätenhändler
- Baustoffhändler
- Bodenbelag- und Fliesenhändler
- Brillen
- Bücher-, Comic- und Zeitschriftenhändler
- Bürobedarfshändler – Allgemein
- Camping- und Outdoorhändler
- CD- und DVD-Händler
- Dekorationsartikelhändler (Allgemein)
- Dekorationsartikelhändler Event
- Dekorationsartikelhändler Kerzen
- Dekorationsartikelhändler Wand
- Dienstleister – Allgemein
- Dienstleister – Juristischer und steuerlicher
- Elektro- und Elektronikartikelhändler
- Esoterikhändler
- Fanzubehör und Werbeartikel
- Garten- und Terrassenbedarfshändler
- Gaskartuschenhändler
- Haushaltsgeräte- und Zubehörhändler
- Haushaltswarenhändler
- Hobby- und Bastelartikelhändler – Allgemein
- Industrie- und Gastronomiebedarfshändler
- Kein Verkauf (Shop vorübergehend geschlossen)
- Kinderausstattung
- Kosmetikhändler
- Kraftfahrzeughändler
- Kraftfahrzeugzubehörhändler
- Lampen- und Leuchtenhändler
- Lebensmittel – Genusshändler
- Lebensmittel – Nahrungsergänzungshändler
- Lebensmittel – Allgemein
- Lederwarenhändler
- Malerbedarfshändler
- Medizinischer Bedarf
- Möbelhändler
- Modellbauhändler
- Modeschmuckhändler
- Multimedia- PC- und Videospielhändler
- Multimedia- Allgemein
- Multimedia- Telekommunikation
- Musikinstrumente- und Zubehörhändler
- Näh- und Strickbedarfshändler
- Outdoor-Spielwarenhändler
- Parfümhändler
- Pflanzenhändler
- Reinigungs- und Hygieneartikel (Haushalt)
- Reinigungs- und Hygieneartikel (Körper)
- Sammler- Briefmarkenhändler
- Sammler- Münzenhändler
- Sammler- Postkarten- und Ansichtskartenhändler
- Sammlerartikelhändler – Allgemein
- Sanitärhändler
- Schmuckhändler
- Schmuckhändler – Allgemein
- Schuhhändler
- Schulbedarfshändler
- Spielwarenhändler – Allgemein
- Sport- und Zubehörhändler
- Taschen- und Kofferhändler
- Teppichhändler
- Textil – Kostümhändler
- Textilhändler – Allgemein
- Textilhändler (nur Bekleidung)
- Textilhändler (nur Stoffe)
- Tierfach- und Zubehörhändler
- Uhrenhändler
- Vinylhändler
- Werkzeug- und Zubehörhändler
- Zigaretten- und Tabakwaren
- Zweirad- und Zubehörhändler
Kostenlose Ersteinschätzung wenn Sie eine Vertragsstrafe vom IDO Verband erhalten haben
Senden Sie uns unverbindlich das Schreiben des IDO Verband möglichst vollständig über mein Kontaktformular zu, damit ich Ihnen schnell eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Handlungsmöglichkeiten geben kann. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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