Sie haben eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (vgu) erhalten und benötigen kurzfristig Hilfe und Unterstützung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt?
Worum geht es bei den Abmahnungen?
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe mahnt schon seit Jahren regelmäßig wegen Wettbewerbsverstößen beim Onlinehandel ab. Bei den uns vorliegenden Fällen ging es bisher um
- fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben nach der Preisangabenverordnung (PAngV)
- unzulässige Testwerbung
- fehlerhafte Werbung mit einer Garantie
- unzulässige Werbung mit einer CE-Zertifizierung
- Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle
Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte wird stets
die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Schließlich wird zur Erstattung der dem Verein durch die Abmahntätigkeit entstandenen Aufwendungen aufgefordert, die auf EUR 255,- inkl. MwSt. beziffert werden.
Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. (vgu) sollten Sie möglichst schnell anwaltlich überprüfen lassen. Es empfiehlt sich meistens nicht, eine vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da Sie möglicherweise zu weitgehend gefasst ist oder der Vorwurf unberechtigt ist. Derartige Unterlassungserklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
ACHTUNG: Festzustellen war in der Vergangenheit, dass mit einer Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. häufig nur einige Wettbewerbsverstöße moniert wurden. Bei genauerer Überprüfung der beanstandeten Webseiten bzw. des Onlineshops waren dann noch weitere Rechtsverstöße festzustellen, so dass zur rechtlich vollständigen Absicherung der Onlinehandelsaktivitäten weitere Maßnahmen im Rahmen einer rechtlichen Shopabsicherung erforderlich waren.
Hintergrund des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. ist nach eigenen Angaben eine im Jahre 1885 gegründete Organisation und umfasst Mitglieder aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung.
Zu den Mitgliedern des Vereins gehören Wettbewerbsunternehmen sowie Verbände, deren Mitglieder wiederum Mitbewerber des Abgemahnten sind. Der Verein bezeichnet sich als Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft, um satzungsgemäß unlauteren Wettbewerb im allgemeinen Interesse gegebenenfalls unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zu unterbinden.
In dieser Eigenschaft ist der Verein in der Lage und durch § 8 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie § 3 Abs. 1 Nr. 2 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) befugt, selber Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
Was tun nach einer Abmahnung ?
Wenn Sie eine Abmahnung von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten haben, ist die schnelle Hilfe eines auf die Verteidigung gegen derartige Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalts empfehlenswert, da die Gefahr, sich bei urheberrechtlichen Vorwürfen falsch zu verhalten recht groß ist.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf die Verteidigungen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen spezialisiert. Wir helfen Ihnen bundesweit schnell und unbürokratisch weiter. Ziel unserer Aktivitäten ist, dass Sie nur die wirklich notwendigen Maßnahmen ergreifen. Nutzen Sie unsere Erfahrung für sich. Wir wissen, worauf es ankommt.
Kostenlose Ersteinschätzung nach einer Abmahnung des Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.!
Wenn Sie auch eine Abmahnung vom vgu erhalten haben, dann können Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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Lassen Sie Ihre online Angebote in Bezug auf den jeweils erhobenen Vorwurf überprüfen. Häufig sind nicht alle Informationspflichten erfüllt, so dass eine Überarbeitung der Rechtstexte auch über den Inhalt der konkreten Abmahnung hinaus erforderlich ist.