Haben Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven erhalten?
Rechtsanwalt Gerstel mahnt für verschiedene Mandanten Online-Händler verschiedener Branchen ab. Es geht meistens um Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Gelegentlich erhebt er für seine Mandanten auch Forderungen aus dem Bereich des Urheberrechts (UrhR) oder des Markenrechts (MarkenG).
Rechtliche Vorwürfe
Der Vorwurf den Rechtsanwalt Gerstel für seine Mandanten erhebt besteht in der Regel darin, dass einer der folgenden Rechtsverstöße vorliegt:
- irreführende Werbung
- unerlaubte Verwendung von Fotos bzw. Bildern
- Markenverletzung
Was fordert Rechtsanwalt Gerstel für seine Mandanten?
Rechtsanwalt Gerstel verlangt für seine Partei in der Regel die sofortige Einstellung der wettbewerbswidrigen Handlungen. Ferner fordert er die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Dies innerhalb einer recht kurzen Frist. Bei Nichteinhaltung der Frist folgen zeitnah gerichtliche Maßnahmen.
Die Kostenerstattung für die Abmahnung berechnet Rechtsanwalt Gerstel (häufig auch erst in einem weiteren Schreiben) auf Basis von Gegenstandswerten. Diese belaufen sich in Urhebersachen gewöhnlich zwischen 1.000 € bis 45.000 €.
Für wen mahnte Rechtsanwalt Andreas Gerstel bislang ab?
Was können Sie gegen die Abmahnung tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung durch Mandanten von Rechtsanwalt Andreas Gerstel erhalten haben, wenden Sie sich gerne unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an meine Kanzlei.
Scannen Sie die Abmahnung einfach ein und übersenden uns die erhaltene Abmahnung kurzerhand über unser Kontaktformular. Wir werden das Schreiben einer anwaltlichen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten zur Lösung Ihres Falles aufzeigen.
Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte. Ggf. übernehmen wir im Rahmen unseres kostengünstigen Sorglos-Komplett-Programms die rechtliche Überprüfung und Absicherung Ihres Onlineshops bzw. Ihrer Angebotsseiten auf dem betroffenen Marktplatz.
Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Erfahrungen von durch Rechtsanwalt Andreas Gerstel ausgesprochene Abmahnungen machen können, daher können wir Ihren Fall sicherlich auch schnell für Sie lösen.
ACHTUNG: Nehmen Sie die Abmahnungen auf jeden Fall ernst. Rechtsanwalt Andreas Gerstel ist ein Fachmann im Bereich des Abmahngeschäfts, der nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist nicht lange fackelt und manchmal schon am nächsten Tag eine gerichtliche einstweilige Verfügung beantragt. Aufgrund der BGH Entscheidung Knuspermüsli II mahnt er seit dem Monat 03/2023 auch wieder kostenpflichtige Wettbewerbsverstöße gem. § 5a Abs. 1 und 4 UWG ab.
Meine Kanzlei hat schon vielen Mandanten geholfen, die eine derartige Abmahnung erhalten haben. Wir können also auf einen gewissen Erfahrungsschatz zurückgreifen, den Sie sich zunutze machen können.