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Es kommt zum Ende der OS-Plattform. Die entsprechende ODR-Verordnung wird zum 20.07.2025 aufgelöst.

Ende der OS-Plattform

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Ende der OS-Plattform – Was ist zu tun?

Das ist grundsätzlich eine gute Nachricht für alle Online-Händler, da damit die lästigen Informationspflichten zur OS-Plattform – die zudem ständiges Ziel von Abmahnungen sind – mit Ablauf des 20.07.2025 wegfallen.

Löschen Sie einfach den entsprechenden Link in Ihrem Impressum:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.“

oder

„Die Streitbeilegungsplattform der EU für Verbraucher (OS-Plattform) ist unter folgendem Link erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie etwas weiter oben.“

oder auf etwas älteren Seiten

„Online-Streitbeilegung nach der EU Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung):

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.“

Den Bestandteil:

„Zur Teilnahme an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich weder verpflichtet noch bereit.“

Löschen Sie bitte nicht.

Was passiert, wenn Sie die Änderungen nicht durchführen?

Da die ODR-Verordnung mit Wirkung vom 20.07.2025 aufgehoben und am selben Tag auch der Betrieb der OS-Plattform eingestellt werden wird, sollten Online-Händler alle Hinweise auf die OS-Plattform zum Ablauf des 20.07.2025 von Ihren Webseiten und der geschäftlichen Kommunikation entfernen.

Dies betrifft in vor allem

  • Impressen
  • AGB
  • E-Mail-Signaturen
  • Angaben z.B. im Footer der Webseite

im Rahmen aller Internetauftritte (also nicht nur im eigenen Onlineshop, sondern auch bei Aktivitäten auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, etsy usw.).

Hintergrund ist, dass es als irreführend angesehen werden könnte, Verbraucher zum Zwecke der Nutzung einer angeblichen Streitbeilegungsmöglichkeit auf die – dann gar nicht mehr existente – OS-Plattform zu verweisen. Dies könnte zu Abmahnungen von betroffenen Abmahnern oder Abmahnvereinen führen.

Ende der OS-Plattform – was kann ich tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der OS-Plattform erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne zusenden. Oft lassen sich auch andere Lösungen erzielen als die geforderten. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit dem Fall idealerweise umgehen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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