Skip to main content

Als spezialisierte Kanzlei im gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir Unternehmer dabei, ihre rechtlichen Pflichten zu erkennen und Risiken zu minimieren. Vor dem Hintergrund des umfassenden Reformprozesses rund um das Batteriegesetz (BattG) und der neuen Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien („EU-BattVO“) zeigen wir hier in kompakter Form, worauf Hersteller, Importeure und Händler jetzt achten sollten.

© KanawatTH | #600698903 | stock.adobe.com

Hintergrund: Warum überhaupt ein neues Batterierecht?

Das Batterie­gesetz in Deutschland setzt seit 2009 die frühere EU-Richtlinie 2006/66/EG um.

Im Zuge des „Green Deal“ der EU und wachsender Anforderungen an Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Produktsicherheit wurde eine neue EU-Verordnung verabschiedet (EU 2023/1542), welche seit dem 18. Februar 2024 gilt.
In Deutschland führt dies dazu, dass das Batterie­gesetz (BattG) und verwandte Vorschriften durch das sogenannte Batterierecht‑Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt bzw. ergänzt werden. Für Unternehmen bedeutet dies: zahlreiche neue Pflichten, erweiterte Kategorien und verschärfte Anforderungen – wer sich jetzt nicht vorbereitet, riskiert Bußgelder, Rückruf- oder Verkaufsverbote.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind grundsätzlich:

  • Hersteller oder Erstinverkehrbringer von Batterien und Akkumulatoren.
  • Importeure oder Hersteller von Geräten mit eingebauten oder beiliegenden Batterien bzw. Akkus – denn oft greift hier die Herstellerverantwortung mit.
  • Händler bzw. Vertreiber, die Batterien oder batteriehaltige Geräte anbieten.
    Wenn Ihr Unternehmen also Batterien produziert, importiert oder handelsmäßig vertreibt – oder Geräte mit Batterien – sollten Sie die Regelungen im Blick haben.

Wichtige Pflichten im Überblick

Im Folgenden die zentralen Pflichten, die sich aus dem Batterie­gesetz bzw. der neuen EU-Verordnung ergeben – mit Blick auf die rechtliche Beratung für unsere Mandanten:

Registrierung

Hersteller (Erstinverkehrbringer) müssen sich in Deutschland bei der Stiftung EAR registrieren, bevor sie Batterien oder batteriehaltige Geräte in Verkehr bringen.
Dies gilt auch, wenn Batterien lediglich eingebaut oder beigelegt sind. Eine verspätete Registrierung kann Bußgelder nach sich ziehen.

Rücknahme & Beteiligung an Rücknahmesystemen

Hersteller von Gerätebatterien müssen sich an einem anerkannten Rücknahmesystem beteiligen – andernfalls ist das Inverkehrbringen unzulässig.
Auch Händler bekommen zunehmend Pflichten zur Rückgabe bzw. Rücknahme von Altbatterien.

Kennzeichnung & Informationspflichten

Batterien müssen u. a. mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne versehen werden – ferner ggf. mit chemischen Symbolen für gefährliche Stoffe wie Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) oder Pb (Blei).
Zudem entstehen neue Anforderungen durch die EU-Verordnung: z. B. Batterie-Pass, QR-Code, Rückverfolgbarkeit.

Verwertung, Recycling- und Sammelquoten

Die EU-BattVO legt ambitionierte Sammel- und Recyclingquoten fest, etwa:

  • Gerätealtbatterien: 63 % bis Ende 2027, 73 % bis Ende 2030.
  • Lithium-basierten Batterien und Rückgewinnung von z. B. Kobalt, Nickel: ebenfalls klare Vorgaben.
    Hersteller müssen also sicherstellen, dass Altbatterien ordnungsgemäß gesammelt und recycelt werden.

Verbote & Grenzwerte

Bspw. enthält § 12 BattG (bzw. ehemals) ein Verbot, Batterien mit mehr als 0,0005 Gew.-% Quecksilber in Verkehr zu bringen.
Solche Stoffverbote sind relevant bei der Produktgestaltung.

Was heißt das konkret für Ihr Unternehmen?

Aus unserer anwaltlichen Praxis ergeben sich folgende Handlungsempfehlungen:

  • Frühzeitige Analyse: Prüfen Sie, ob Ihre Produkte Batterien oder Akkus enthalten, selbst wenn „nur“ beiliegend.
  • Registrierung sicherstellen: Falls noch nicht geschehen – zeitnah Registrierung bei der Stiftung EAR beantragen und die erforderlichen Angaben vollständig bereitstellen.
  • Produktkennzeichnung prüfen: Sind die Symbol- und Stoffangaben korrekt? Werden die zukünftig relevanten QR-Codes oder Batterie-Pässe berücksichtigt?
  • Rücknahmesysteme implementieren: Haben Sie mit einem Rücknahmesystem Verträge? Wird die Rückgabe für Endkunden sichergestellt?
  • Lieferkette & Nachhaltigkeit dokumentieren: Mit Blick auf die EU-BattVO ist Transparenz über Bestandteile, Herkunft, Recyclingfähigkeit, Austauschbarkeit zunehmend Pflicht.
  • Fristen im Blick behalten: Der Stichtag 18. August 2025 wird häufig genannt als wesentlicher Termin.
  • Bußgelder vermeiden: Verstöße (z. B. fehlende Registrierung, Kennzeichnung, Rücknahme) können erheblich kosten.

Beispieltypologie: Online-Händler & E-Commerce

Speziell für Online-Händler bzw. Gerätevertreiber gilt:

  • Wenn Sie Geräte mit eingebauten Akkus oder Batterien verkaufen, zählen Sie mitunter als Hersteller im Sinne des Gesetzes – und unterliegen damit ebenfalls den Registrierungspflichten.
  • Die rechtliche Absicherung von Online-Shops sollte daher nicht nur Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzfragen umfassen (wie wir sie z. B. bei Abmahnungen bearbeiten), sondern auch produktspezifische Gesetzeslagen wie das Batterierecht.

Allgemeine Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung) sind wichtig – aber ergänzend notwendig sind technische und umweltrechtliche Compliance-Maßnahmen.

Unsere Unterstützung für Sie

Als Kanzlei mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz, Onlinehandel & E-Commerce unterstützen wir Sie dabei:

  • Prüfung, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte unter die Pflichten des Batterierechts fallen.
  • Vorbereitung und Begleitung der Registrierung bei der Stiftung EAR.
  • Beratung zur Gestaltung von Rücknahmesystemen und zur Umsetzung von Kennzeichnungspflichten.
  • Unterstützung bei der Anpassung Ihrer Online-Shop-Rechtstexte im Hinblick auf Produkthaftung, Umweltrecht und Compliance.
  • Betreuung bei Abmahnungen oder behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Batterien und Akkus.

 Fazit

Das Batterierecht erfährt – nicht zuletzt durch die EU-Verordnung EU 2023/1542 – einen tiefgreifenden Wandel. Hersteller, Importeure und Händler müssen sich auf deutlich erhöhte Anforderungen einstellen. Wer frühzeitig handelt, minimiert Risiken und behält die Wettbewerbsfähigkeit.
Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Erst­einschätzung Ihrer Situation – senden Sie uns Ihre Unterlagen oder Ihr Produktportfolio, wir prüfen, welche Pflichten für Sie relevant sind und schlagen Ihnen eine praktikable Strategie vor.


*“ zeigt erforderliche Felder an

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
* Pflichtfelder
Ziehe Dateien hier her oder
Max. Dateigröße: 512 MB.
    Es können beliebig viele Dateien hochgeladen werden.
    *

    Ähnliche Beiträge