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Wer regelmäßig auf eBay verkauft, steht früher oder später vor der Frage: Bin ich noch Privatverkäufer oder bereits gewerblich tätig?
Diese Unterscheidung ist rechtlich entscheidend – denn sie bestimmt, ob eine Gewerbeanmeldung, steuerliche Pflichten und Verbraucherschutzvorschriften greifen. Rechtsanwalt Harzheim erklärt, worauf Sie achten sollten.

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1. Der Unterschied zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Verkäufer

Privatverkäufer handeln aus persönlichem Besitz – also Gegenstände, die ursprünglich für den Eigengebrauch gekauft wurden.
Gewerbliche Verkäufer hingegen handeln mit Gewinnerzielungsabsicht, planmäßig und dauerhaft.
Die Grenze ist dabei fließend. Das Gesetz selbst definiert den Begriff „gewerblich“ nicht genau, daher kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.

2. Wann gilt ein eBay-Verkäufer als gewerblich?

Nach der Rechtsprechung ist eine gewerbliche Tätigkeit insbesondere dann anzunehmen, wenn:

  • regelmäßig neue oder gleichartige Artikel verkauft werden,
  • die Verkäufe nicht aus privatem Besitz stammen,
  • Waren mit Wiederverkaufsabsicht erworben werden,
  • ein eBay-Shop betrieben wird oder
  • ein erheblicher Umsatz erzielt wird.

Auch eine professionelle Angebotsgestaltung (z. B. eigene AGB, Widerrufsbelehrung, viele Bewertungen) kann auf ein Gewerbe hinweisen.
Die Gerichte ziehen häufig Gesamtbewertungen heran – etwa die Häufigkeit der Verkäufe, die Art der Ware und den zeitlichen Zusammenhang.

3. Beispiele aus der Praxis

  • Privat: Verkauf einer gebrauchten Kamera, die seit Jahren ungenutzt im Schrank lag.
  • Gewerblich: Verkauf von 50 Handys innerhalb weniger Monate – auch wenn sie „gebraucht“ sind.
  • Privat: Abverkauf eigener Kleidung nach dem Umzug.
  • Gewerblich: Ankauf von Kleidung auf Flohmärkten zum Wiederverkauf.

4. Folgen der gewerblichen Einstufung

Wer als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird, muss rechtliche Pflichten erfüllen:

  • Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt,
  • Steuerliche Erfassung beim Finanzamt,
  • Impressumspflicht auf eBay,
  • Widerrufsrecht für Verbraucher (mind. 14 Tage),
  • Informationspflichten nach dem Verbraucherschutzrecht,
  • Rechnungsstellungspflicht und ggf. Umsatzsteuer.

Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Nachzahlungen führen.

5. Wann bleibt man Privatverkäufer?

Sie gelten weiterhin als Privatverkäufer, wenn Sie:

  • nur gelegentlich persönliche Gegenstände verkaufen,
  • keinen Wiederverkauf planen,
  • keine Gewinne erzielen wollen,
  • keinen eBay-Shop betreiben,
  • und Ihre Angebote nicht auf Dauer angelegt sind.

Ein gelegentlicher Verkauf von Erbstücken, Sammelobjekten oder gebrauchten Haushaltswaren fällt regelmäßig nicht unter Gewerbe.

6. Was tun, wenn Unsicherheit besteht?

Wenn Sie regelmäßig auf eBay aktiv sind und nicht sicher wissen, ob Ihre Tätigkeit bereits als gewerblich gilt, sollten Sie:

  1. Ihre Verkaufsaktivitäten dokumentieren (Artikel, Preise, Zeiträume).
  2. Eine rechtliche Einschätzung einholen – z. B. durch Rechtsanwalt Harzheim.

Im Zweifel das Gewerbe anmelden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

7. Fazit

Die Grenze zwischen privatem und gewerblichem eBay-Verkauf ist fließend.
Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, gilt in der Regel als gewerblich – mit allen rechtlichen Pflichten.
Privatverkäufer sollten darauf achten, dass ihre Aktivitäten nicht den Anschein einer gewerblichen Tätigkeit erwecken.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Bei Unsicherheiten oder Abmahnungen unterstützt Sie Rechtsanwalt Harzheim kompetent bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung Ihrer Interessen.

FAQ – Häufige Fragen zum Thema „Gewerblich auf eBay verkaufen“

Eine feste Anzahl gibt es nicht. Die Gerichte betrachten immer den Gesamtumfang und die Regelmäßigkeit der Verkäufe. Schon ab 20–30 gleichartigen Verkäufen innerhalb weniger Monate kann ein gewerbliches Handeln vorliegen.
Sobald Sie planmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht handeln, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich – auch wenn die Umsätze zunächst gering sind.
Ja, das ist möglich. Die Anmeldung sollte allerdings so früh wie möglich erfolgen, da eine verspätete Anmeldung steuerliche und rechtliche Nachteile haben kann.
Dann drohen Abmahnungen von Mitbewerbern, Bußgelder vom Ordnungsamt und Nachforderungen vom Finanzamt (z. B. Umsatzsteuer).
eBay selbst achtet auf Verkaufsmenge, Bewertungen und Angebotsarten. Wenn eBay eine gewerbliche Tätigkeit vermutet, kann der Account entsprechend umgestellt oder überprüft werden.
Ja. Gewerbliche Verkäufer müssen auf eBay ein vollständiges Impressum sowie eine Widerrufsbelehrung und AGB bereitstellen.
Ja. Auch kleine Händler müssen ihre Einnahmen versteuern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) greifen.
Ja, aber Sie sollten den Wechsel rechtzeitig anzeigen und Ihr Konto, Impressum und rechtliche Angaben anpassen.
Der Verkauf aus eigenem Besitz oder Nachlässen gilt in der Regel als privat, solange keine Wiederverkaufsabsicht besteht.
Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihre Tätigkeit bereits als gewerblich gilt, Abmahnungen abwehren und Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres eBay-Auftritts unterstützen.

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