Wer regelmäßig auf eBay verkauft, steht früher oder später vor der Frage: Bin ich noch Privatverkäufer oder bereits gewerblich tätig?
Diese Unterscheidung ist rechtlich entscheidend – denn sie bestimmt, ob eine Gewerbeanmeldung, steuerliche Pflichten und Verbraucherschutzvorschriften greifen. Rechtsanwalt Harzheim erklärt, worauf Sie achten sollten.

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1. Der Unterschied zwischen Privatverkäufer und gewerblichem Verkäufer
Privatverkäufer handeln aus persönlichem Besitz – also Gegenstände, die ursprünglich für den Eigengebrauch gekauft wurden.
Gewerbliche Verkäufer hingegen handeln mit Gewinnerzielungsabsicht, planmäßig und dauerhaft.
Die Grenze ist dabei fließend. Das Gesetz selbst definiert den Begriff „gewerblich“ nicht genau, daher kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an.
2. Wann gilt ein eBay-Verkäufer als gewerblich?
Nach der Rechtsprechung ist eine gewerbliche Tätigkeit insbesondere dann anzunehmen, wenn:
- regelmäßig neue oder gleichartige Artikel verkauft werden,
- die Verkäufe nicht aus privatem Besitz stammen,
- Waren mit Wiederverkaufsabsicht erworben werden,
- ein eBay-Shop betrieben wird oder
- ein erheblicher Umsatz erzielt wird.
Auch eine professionelle Angebotsgestaltung (z. B. eigene AGB, Widerrufsbelehrung, viele Bewertungen) kann auf ein Gewerbe hinweisen.
Die Gerichte ziehen häufig Gesamtbewertungen heran – etwa die Häufigkeit der Verkäufe, die Art der Ware und den zeitlichen Zusammenhang.
3. Beispiele aus der Praxis
- Privat: Verkauf einer gebrauchten Kamera, die seit Jahren ungenutzt im Schrank lag.
- Gewerblich: Verkauf von 50 Handys innerhalb weniger Monate – auch wenn sie „gebraucht“ sind.
- Privat: Abverkauf eigener Kleidung nach dem Umzug.
- Gewerblich: Ankauf von Kleidung auf Flohmärkten zum Wiederverkauf.
4. Folgen der gewerblichen Einstufung
Wer als gewerblicher Verkäufer eingestuft wird, muss rechtliche Pflichten erfüllen:
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt,
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt,
- Impressumspflicht auf eBay,
- Widerrufsrecht für Verbraucher (mind. 14 Tage),
- Informationspflichten nach dem Verbraucherschutzrecht,
- Rechnungsstellungspflicht und ggf. Umsatzsteuer.
Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Nachzahlungen führen.
5. Wann bleibt man Privatverkäufer?
Sie gelten weiterhin als Privatverkäufer, wenn Sie:
- nur gelegentlich persönliche Gegenstände verkaufen,
- keinen Wiederverkauf planen,
- keine Gewinne erzielen wollen,
- keinen eBay-Shop betreiben,
- und Ihre Angebote nicht auf Dauer angelegt sind.
Ein gelegentlicher Verkauf von Erbstücken, Sammelobjekten oder gebrauchten Haushaltswaren fällt regelmäßig nicht unter Gewerbe.
6. Was tun, wenn Unsicherheit besteht?
Wenn Sie regelmäßig auf eBay aktiv sind und nicht sicher wissen, ob Ihre Tätigkeit bereits als gewerblich gilt, sollten Sie:
- Ihre Verkaufsaktivitäten dokumentieren (Artikel, Preise, Zeiträume).
- Eine rechtliche Einschätzung einholen – z. B. durch Rechtsanwalt Harzheim.
Im Zweifel das Gewerbe anmelden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
7. Fazit
Die Grenze zwischen privatem und gewerblichem eBay-Verkauf ist fließend.
Wer regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, gilt in der Regel als gewerblich – mit allen rechtlichen Pflichten.
Privatverkäufer sollten darauf achten, dass ihre Aktivitäten nicht den Anschein einer gewerblichen Tätigkeit erwecken.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Bei Unsicherheiten oder Abmahnungen unterstützt Sie Rechtsanwalt Harzheim kompetent bei der rechtlichen Bewertung und Durchsetzung Ihrer Interessen.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema „Gewerblich auf eBay verkaufen“
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