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Mir liegen bereits mehrere Berechtigungsanfragen von Michael Bihlmayer zur Begutachtung vor. Herr Bihlmayer vertritt sich als Fotograf selber. Meistens geht es um die rechtswidrige Nutzung seiner Fotos.

Michael Bihlmayer

© ddabeljuh | #459760451 | stock.adobe.com

Hintergrund der Berechtigungsanfrage von Michael Bihlmayer

Herr Bihlmayer behauptet, er ist der Fotograf und Schöpfer des streitgegenständlichen Bildes. Gemäß § 10 Urhebergesetz (UrhG) ist er der alleinige Urheber des Werkes und er kann sämtliche Rohdatenformate vorlegen, sollte es zu einem Verfahren kommen.

Er fragt vorsorglich nach dem Vorliegen einer Lizenz, damit er sicherstellen kann, dass sein Eigentum respektiert wird.

Was fordert die Berechtigungsanfrage von Michael Bihlmayer

Falls keine gültige Lizenz vorgelegt werden kann, bietet er die Möglichkeit, eine Nachlizenzierung zum Preis von insgesamt 1.751,31 € zu erwerben. Eine Rechnungstellung wird nach der Zahlung in Aussicht gestellt. Zum Nachweis der Lizenz wir innerhalb einer Woche aufgefordert.

Dann unterbreitet er noch ein einmaliges Angebot, die nachträgliche Lizenzgebühr mit 1.250,00 € abzurechnen, inkl. 7% Umsatzssteuer.

Sollte das alles nicht zum Erfolg führen, würde er nicht zögern, die Angelegenheit mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zu lösen.

Was können Sie tun

Wenn Sie auch eine Berechtigungsanfrage von Herrn Michael Bihlmayer erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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