Mir liegt eine Abmahnung der HSV Fußball AG vom 19.07.2024 zur Prüfung vor. Diese wird ausgesprochen von der Kanzlei BluePort Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB von Appen Jens Soldner. Es geht darum, dass ein von mir vertretener Onlinehändler den Begriff HSV nutzt.
Rechtlicher Hintergrund der Abmahnung
Mein Mandant bietet Produkte über eBay.de an und verwendet dabei den Begriff „HSV“ ohne Zustimmung des Rechteinhabers. Die vertretende Kanzlei vertritt dabei die Auffassung, dass dieses Verhalten Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14, 15 Markengesetz (MarkenG) auslöst. Sie geht davon aus, dass Ihre Mandantin als Inhaberin der Wortmarken „HSV“ (DPMA-Nr. 30613597) und „Nur in der HSV“ (DPMA-Nr. 012445458) sowie der Bildmarke „Raute“ (DPMA-Nrn. 1014052 und 306133598), dazu berechtigt sei. Ferner sei die Bezeichnung Hamburger SV als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt (§ 12 BGB).
Abmahnung HSV Fußball AG – Forderungen
Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ferner fordert sie Auskunft über die Art, Dauer und den Umfang der vorstehend bezeichneten Verletzungshandlung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf der Basis eines Gegenstandswertes von 50.000 €, mithin 2.002,41 €.
Abmahnung HSV Fußball AG – was können Sie tun?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der HSV Fußball AG erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne zusenden. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit dem Fall idealerweise umgehen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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