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Die Firma Daniel Wellington AB aus Stockholm, Schweden lässt, vertreten durch die Kanzlei Wagner Rechsanwälte aus Saarbrücken, gegenüber einem Amazon Händler eine Berechtigungsanfrage aussprechen mit dem Ziel, dem solchermaßen Angeschriebenen vor Ausspruch einer offiziellen urheberrechtlichen bzw. markenrechtlichen Abmahnung die Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.

Es geht bei der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage um

  • die Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und das öffentliche Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) von original Produktfotos der Daniel Wellington Markenuhren sowie
  • die Frage, ob es sich bei den angebotenen Uhren um Plagiate handeln könnte, da der günstige Preis der Produkte insoweit dafür sprechen könnte, dass es sich nicht um Original-Uhren handelt.

Nach Angaben von Wagner Rechtsanwälte ist die Marke DANIEL WELLINGTON als deutsche Wortmarke geschützt.

Berechtigungsanfrage Daniel Wellington – was können Sie tun?

Wenn sich ein Rechteinhaber nicht sicher ist, ob ein vermeintlicher Rechtsverletzer rechtswidrig handelt, gibt es zur Vermeidung einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung die Möglichkeit, im Rahmen eines vorherigen Meinungsaustausches eine sogenannte Berechtigungsanfrage zu stellen. Es handelt sich somit um eine kostenlose Vorstufe einer offiziellen Abmahnung. Wenn Sie auch eine Berechtigungsanfrage von Daniel Wellington AB erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit meiner Kanzlei auf. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat sowie vorab mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihrer Situation zur Verfügung.


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