Mir liegt eine Abmahnung der McDonald’s Cooperation und der McDonald’s International Property Company Ltd., Chicago, Illinois, USA vom 03.11.2023 zur Prüfung vor. Die Abmahnung spricht die Kanzlei von Bardehle & Pagenberg aus München aus. Es geht um die unrechtmäßige Nutzung der McDonald’s Marken auf einem T-Shirt, insbesondere die „Golden Arches“.
Abmahnung McDonald’s – Hintergründe
McDonald’’s International Property Company, Ltd. ist unter anderem Inhaberin zahlreicher Markeneintragungen für „McDonald’s“ weltweit sowie einer großen Anzahl von Marken für sein berühmtes Golden Arches Logo „M“.
Außerdem ist der berühmte Slogan „I’M LOVIN‘ IT“ durch die EU-Marken 3196581, 3224888, 3581089 und die deutsche Eintragung 303 27 821 „ICH LIEBE ES“ geschützt, die für Waren der Klassen 14, 16, 25, 29, 30, 35, 41, 42, 43 eingetragen sind.
Das Logo „GOLDEN ARCHES“ ist u.a. durch die EU-Marken 58461 und 62570 geschützt, die zahlreiche Waren und Dienstleistungen der Klassen 29, 30, 31, 35, 41 und 42 (jetzt 43) abdecken. Auszüge aus dem Markenregister des EUIPO sind zur Information beigefügt.
Wie sicherlich bekannt sein wird, handelt es sich bei der Marke „McDonald’s“, die mit der Firmierung identisch ist, um eine der weltweit bekanntesten Marken. Hinzu kommt, dass das Element „Mc“ allein einen so hohen Wiedererkennungswert besitzt, dass es als Abkürzung für den McDonald’s-Konzern als solchen verstanden wird, wie Verbraucherumfragen gezeigt haben. Dieser sehr hohe Bekanntheitsgrad gilt auch für die berühmte Marke „Golden Arches“ die seit Jahrzehnten weltweit verwendet wird. Gleiches gilt für den weltberühmten Slogan „I’M LOVIN‘ IT“.
Der von mir vertretene Mandant hat ein T-Shirt angeboten, auf dem die Golden Arches und die Werbesprüche gut sichtbar vorhanden waren.
Abmahnung McDonald’s – Forderungen
Trotz der Einfügung der „Golden Arches“ in das verwendete und beanstandete Wort werden die
Verbraucher das berühmte „Golden Arches“-Logo eindeutig erkennen. Diese Assoziation wird durch die Verwendung des berühmten Slogans „Ich liebe es“ noch verstärkt.
Angesichts des sehr breiten Schutzbereichs, den das „Golden Arches“-Logo und der „I’M LOVIN‘ IT“ Slogan – auch für nicht gleichartige Waren und Dienstleistungen – genießen, hat McDonald’s sehr ernste Bedenken gegen die oben dargestellte Verwendung der „Golden Arches“ und des Slogans „I’M LOVIN‘ IT“.
Dies führt eindeutig zu einer Verwechslungsgefahr innerhalb der relevanten Verbraucherkreise und nutzt darüber hinaus die Unterscheidungskraft und Wertschätzung der älteren Marken, die den Schutz für die „Golden Arches“ und den Slogan „I’M LOVIN‘ IT“ gewähren, in unlauterer Weise aus und beeinträchtigen diese.
McDonald’s stehen daher sowohl markenrechtliche als auch wettbewerbsrechtliche
Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.
Abmahnung, was tun?
Wenn Sie auch ein Abmahnung von McDonald’s erhalten haben sollten, kann ich Ihnen helfen. Senden Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zu. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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