Mit Schreiben vom 17.01.2018 mahnt Herr Leszek Wylezek aus Frankfurt (Oder) über seinen Rechtsanwalt André R. Rump aus Frankfurt (Oder) einen durch uns vertretenen eBay-Händler wegen Fehlens eines Hyperlinks zum Hinweis auf die OS-Plattform ab.
Abmahnung Leszek Wylezek – Hintergrund
Herr Leszek Wylezek vertreibt nach eigenen Angaben diverse Produkte auf dem Onlinemarktplatz eBay. Herr Leszek Wylezek behauptet, zu unserem Mandanten in einem unmittelbaren konkreten Wettbewerbsverhältnis zu stehen.
Herr Leszek Wylezek will festgestellt haben, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben verstoße. Zur Begründung wird mitgeteilt, dass seit dem 01.09.2016 die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrrechtlicher Streitigkeiten in Kraft sei. Damit bestehe auch seit dem 01.09.2016 für Händler auf der Händlerplattform eBay die Pflicht, Informationen über die EU Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nur unzureichend nachgekommen. In seinen Angeboten befinde sich zwar ein solcher Hinweis, dieser Hinweis solle allerdings keinen Hyperlink enthalten haben. Entsprechend der herrschenden Rechtsprechung genüge der bloße Hinweis ohne einen Hyperlink (ein anklickbarer und weiterführender Link) seiner Verpflichtung zur ordnungsemäßen Information des Verbrauchers nicht.
Abmahnung Leszek Wylezek – Was wird gefordert?
Der abgemahnte Onlinehändler wird aufgefordert, innerhalb von zwei Woche eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ferner wird die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 480,20 € netto inkl. Auslagenpauschale, berechnet nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 €, gefordert.
Abmahnung Leszek Wylezek – Was können Sie tun?
Es ist außerordentlich gefährlich, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da insoweit sichergestellt werden muss, dass kein weiterer Verstoß erfolgt. Dies einzuhalten, kann schwierig sein, insbesondere wenn man als Onlinehändler eine Vielzahl von Produkten vorhält. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung führt in der Regel zu einem Unterlassungsvertrag, so dass im Falle eines erneuten Verstoßes eine Vertragsstrafe von etwa 3.000,00 € – 5.000,00 € geltend gemachten werden kann. Im Rahmen dieses Unterlassungsvertrages haftet der Unterlassungsschuldner auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, die die Webseiten möglicherweise pflegen. Wenn ein derartiges Haftungsrisiko nicht übernommen werden soll, so müsste möglicherweise über eine alternative Reaktionsmöglichkeit nachgedacht werden.
Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Leszek Wylezek erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich zur Verfügung. Im Zuge dessen überprüfe ich die Abmahnung und zeige Ihnen die Handlungsmöglichkeiten auf.