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Mir liegt eine Abmahnung der Firma Anton Schmitter e.K. aus Köln vom 21.11.2019 zur Prüfung vor. Diese mahnt eine Mitbewerberin wegen fehlender Grundpreisangaben ab. Rechtsanwalt Patrick Richter der Kanzlei RST Rechtsanwälte aus Hamburg vertritt die Abmahnerin.

Abmahnung Anton Schmitter e.K. – Rechtlicher Hintergrund

Die Abmahnerin sowie die Abgemahnte betrieben beide auf der Handelsplattform eBay einen Internetshop. Gegenstand der Abmahnung ist die Werbung der Abgemahnten für ein bestimmtes Produkt auf eBay, welche mit einer fehlerhaften Grundpreisangabe versehen ist. Der rechtliche Vorwurf lautet, sie verstößt gegen § 2 Abs. 1 PAngV, da nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis der Fertigpackung auch der zutreffende Grundpreis angegeben wird.

Forderungen der Abmahnung

Die Firma Anton Schmitter e.K. fordert die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Woche. Ferner fordert sie die Erstattung von Abmahnkosten ihres Anwalts in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 10.000,00 €, mithin 887,03 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Was tun gegen eine Abmahnung der Anton Schmitter e.K.?

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Senden Sie mir Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zu. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden und Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Gerne helfe ich Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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