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Mir liegt ein Abmahnung der Tronitechnik GmbH aus Hüllhorst in Nordrhein-Westfalen zur Prüfung vor. Rechtsanwalt René R. Euskirchen aus Bonn spricht gegenüber einem eBay-Händler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus.

Der Vorwurf besteht u.a. in einer angeblich unzulässigen Werbung mit einer CE-Zertifizierung. Des weiteren geht es um Verstöße im Bereich der gesetzlichen Pflichtinformationen und gegen das Elektrogesetz (ElektroG). Das Wettbewerbsumfeld der Parteien liegt im Bereich von Heimtechnik, wie Saunen und Whirlpools, sowie Zubehör.

Abmahnung Tronitechnik GmbH – Rechtlicher Hintergrund

Nach Auffassung der Firma Tronitechnik GmbH besteht zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis. Die Tronitechnik GmbH habe festgestellt, dass das Angebot des von der Abmahnung Betroffenen nicht den Erfordernissen der Fernabsatzvorschriften entspreche. Im einzelnen:

Der Hinweis bei einem betroffenen Produkt zu einer bestehenden „CE – Zertifizierung“ sei gegenüber Verbrauchern irreführend, da es sich bei dem CE Zeichen nicht um eine Zertifizierung im Sinne einer unabhängigen Prüfung handele, sondern lediglich um eine Bestätigung, dass bei der Herstellung bestimmte Regeln eingehalten wurden.

Sodann fehle es bei dem angebotenen Elektro-Artikel an einer Registrierung nach dem Elektrogesetz (ElektoG). Danach müsse die Marke, unter der das Gerät beworben werde bzw. der Hersteller, bei der Stiftung EAR registriert sein, was nicht der Fall sei. Die Verpflichtungen nach dem ElektroG stellen Marktverhaltensregelungen dar, weshalb in Verstößen dagegen ein wettbewerbswidriges Verhalten zu sehen sei.

Schließlich sei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet worden. Die Vernachlässigung von gesetzlichen Informationspflichten sei ebenfalls wettbewerbswidrig.

Abmahnung Tronitechnik GmbH – Was wird gefordert?

Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte fordert der Anwalt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen einer Frist von einer Woche. Ferner fordert er die Erstattung der durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten in Höhe von 1.590,91 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Die Forderung berechnet sich nach einem Gegenstandswert von 40.000,00 €.

Was tun bei einer Abmahnung ?

Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes sollten Sie sicherheitshalber anwaltlich überprüfen lassen. Es empfiehlt sich meistens nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Zudem müssen Sie kurzfristig dafür sorgen, dass Ihre Angebote auf den von Ihnen genutzten online Marktplätzen rechtssicher sind. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne im Rahmen unser Online-Shop-Absicherung professionell weiter.

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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