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Uns liegt eine Abmahnung der JP Trading Enterprises UG (haftungsbeschränkt) aus Bünde vom 06.01.2019 zur Prüfung vor. Die Abmahnerin wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler (JUS DIREKT Rechtsanwaltskanzlei) aus Vaterstetten. Hintergrund der Abmahnung ist ein Onlinehändler wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße.

Inhaltlich geht es um

  • einen fehlenden Link zur OS-Plattform der EU;
  • eine fehlende Datenschutzerklärung;
  • eine fehlende Widerrufsbelehrung.

Abmahnung JP Trading Enterprises UG – Rechtlicher Hintergrund

Die JP Trading Enterprises UG vertreibt nach eigenen Angaben Software, ebenso wie der Abgemahnte. Die Parteien stehen nach Auffassung der JP Trading Enterprises UG somit in einem Wettbewerbsverhältnis.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Scheffler soll der Onlinebetreiber in seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen. Gerügt wird konkret ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online-Dispute Resolution). Artikel 14 verpflichtet seit dem 09.01.2016 alle in der EU niedergelassenen Unternehmer, die online Kaufverträge schließen, einen Link zu der unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen und eine E-Mail-Adresse anzugeben.

Ebenfalls soll der Onlinehändler Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehren, insbesondere nicht über die Voraussetzungen der Ausübung.
Ferner sei keine Datenschutzerklärung vorhanden, somit verstoße der Onlinehändler gegen die Pflicht des § 13 Telemediengesetz.

Abmahnung – Was wird gefordert?

RA Dr. Scheffler fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von fünf Tagen. Ebenso fordert er die Erstattung einer 1,3 Geschäftsgebühr in Höhe von 1.590,91 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer, berechnet nach einem Gegenstandswert von 40.000,00 €.

Was können Sie gegen die Abmahnung tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der JP Trading Enterprises UG erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.


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