Die Kanzlei WALDORF FROMMER Rechtsanwälte aus München mahnt für die Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH einen Anschlussinhaber ab wegen einer angeblich über seinen Internetanschluss Juni 2013 über ein Peer-to-Peer-Netzwerk (Internet Tauschbörse) durchgeführten illegalen Verbreitung des Filmwerks “Scary Movie 5”.
Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH – Sachverhalt
Die Kanzlei WALDORF FROMMER ist bereits seit vielen Jahren im Abmahngeschäft für verschiedene bekannte Rechteinhaber im Bereich von Musik- und Filmrechten tätig und auf diesem Gebiet des Urheberrechts spezialisiert. Die Kanzlei ist dafür bekannt, dass sie die Forderungen nachhaltig und konsequent verfolgt.
Forderungen der Abmahnung
Mit der Abmahnung wird im obigen Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 € als pauschaler Schadensersatz einschließlich Anwaltskosten und sonstiger Rechtsverfolgungskosten gefordert, um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Im Rahmen der obigen Gesamtforderung werden die Anwaltskosten mit 506,00 € berechnet, als Schadensersatz für die Firma Constantin Film Verleih GmbH wird ein Lizenzschaden von 450,- € angesetzt.
Abmahnung Constantin Film Verleih GmbH – was tun?
Die Abmahnung einer derartigen Urheberrechtsverletzung im Wege des Filesharings durch WALDORF FROMMER Rechtsanwälte ist ernst zu nehmen und nicht achtlos beiseitezulegen.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die von WALDORF FROMMER Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Fragen Sie uns über unser Kontaktformular.
Derartige Erklärungen können lebenslange und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu reduzieren oder gar ganz abzuwenden.