Mir liegt eine Abmahnung der MNM Marketing GmbH zur Prüfung vor. Vertreten wird das Unternehmen von der LIKAR Rechtsanwälte GmbH, Graz, Österreich. Es geht um das urheberrechtswidrige Veröffentlichen von 4 Fahrradsätteln unterschiedlicher Farben in einem Webshop.
Hintergrund der Abmahnung MNM Marketing GmbH
Die MNM Marketing GmbH hat u.a. vier Grafiken anfertigen lassen. Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte liegen einzig und allein bei dieser. Der Abgemahnte betreibt offensichtlich die Website https://www…./, auf welcher er ebenfalls ähnliche Produkte verkauft. Zur Bewerbung der von ihm zum Verkauf angebotenen Produkte hat er auf seiner kommerziell genutzten Website vier Grafiken von Fahrradsätteln in ausgezeichneter Bildqualität über einen Zeitraum von zumindest mehreren Wochen ohne Zustimmung widerrechtlich verwendet.
Hierdurch hat er in das alleinige Verwertungsrecht der MNM Marketing GmbH über einen erheblichen Zeitraum widerrechtlich eingegriffen. Der Rechteinhaberin steht daher ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung , Urteilsveröffentlichung, ein angemessenes Entgelt und Schadenersatz zu. Des Weiteren hat unsere Mandantin selbstverständlich einen Anspruch auf Ersatz der Kosten unseres notwendigen rechtsfreundlichen Einschreitens.
Forderung der Abmahnung
Aus den ob dargestellten Gründen fordern die Rechtsanwälte dazu auf, rechtsverbindlich zu erklären, die weitere Verwendung des Bildmaterials unserer Mandantin zu unterlassen und umgehend sämtliche Werbematerialien von ihrer Website, von anderen Werbeplattformen und von allen Social Media Plattformen zu entfernen und aus sämtlichen Internetcaches zu löschen.
Des Weiteren steht der Rechteinhaberin ein Anspruch auf angemessenes Entgelt in Folge der rechtswidrigen Nutzung und Verwendung des Bildmaterials zu. Unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität, des Umstandes, dass vier (!) Grafiken widerrechtlich zu kommerziellen Zwecken verwendet wurden, dies über einen Zeitraum von zumindest mehreren Monaten. Und überdies unter Eingriff in das alleinige Verwertungsrecht unserer Mandantin aktiv Werbemaßnahmen gesetzt haben, bemisst sich dieses Entgelt mit zumindest € 2.000,00. Als Folge Ihrer schuldhaften Nutzung und Verwendung des Bildmaterials steht unserer Mandantin jedoch ein Anspruch auf das Doppelte des angemessenen Entgelts zu.
Die Anwälte fordern dazu auf, das unrechtmäßig verwendete Bildmaterial umgehend zu löschen und aus sämtlichen Internetcaches zu entfernen. Ferner fordern sie, rechtsverbindlich zu erklären, dass eine weitere oder ähnliche Verwendung zukünftig unterlassen wird, die Rechtsverletzung in der vorliegenden Art und Weise zu veröffentlichen.
Und schließlich in Folge der schuldhaften Nutzung und Verwendung des Bildmaterials der Rechteinhaberin einen Betrag in Höhe von € 4.000,00 sowie die Kosten des notwendigen Einschreitens der Anwälte in Höhe von € 600,00 (inkl 20 % USt), sohin insgesamt ein Betrag in Höhe von € 4.600,00 (inkl 20 % USt) auf unser Kanzleianderkonto zu überweisen.
Abmahnung was können Sie tun?
Wenn Sie auch eine Abmahnung der MNM Marketing GmbH erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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