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Mir liegt eine Abmahnung der Sonova Consumer Hearing GmbH, Am Labor 1, 30900 Wedemark vom 19.01.2023 zu Prüfung vor. Die Rechteinhaberin vertritt die Kanzlei Eisenführ Speiser PartGmbB aus Bremen. Grund der Abmahnung ist ein Produktfoto eines Earphones in dem Angebot eines eBay Shops.

Hintergrund der Abmahnung von Sonova Consumer Hearing GmbH

Der Rechtsanwalt der Kanzlei teilt mit: Seine Partei vertreibt nach ihrer Ausgliederung aus dem Sennheiser-Konzern unter anderem die Kopfhörerprodukte im Consumer Electronics-Bereich. Dazu gehört das beworbene Produkt der Firma Sennheiser.

Die Firma Sonova ist Inhaberin der Nutzungsrechte an dem nachstehend eingeblendeten Bild. Dies wurde von einer Agentur für die Nutzung durch Sennheiser beziehungsweise der Firma Sonova angefertigt.

Das Foto ist gemäß § 3 Absatz 2 Urhebergesetz (UrhG) als Lichtbildwerk, jedenfalls aber gemäß § 72 UrhG als Lichtbild geschützt. Derartige urheberrechtlich geschützte Lichtbilder dürfen nur mit Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte vervielfältigt und/oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

Da der Abgemahnte das Bild ohne Genehmigung, wie genauer dokumentiert, in seinem Internetauftritt nutzt, handel er rechtswidrig.

Folgen der Abmahnung

Die Handlungen verletzen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte der Sonova Consumer Hearing GmbH gemäß den §§ 72, 15 ff UrhG. Daraus folgen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Die Nutzung des originalen Fotos ist nur autorisierten Vertragspartnern vorbehalten. Nur die Rechteinhaberin ist in der Lage, die Nutzungsrechte hieran einzuräumen. Die Firma Sonova ist nicht bereit, Rechtsverletzungen hinzunehmen. Aus den vorgenannten Gründen erfolgt die Forderung, mitzuteilen, aus welchen Gründen der Abgemahnte sich zur Nutzung dieses Fotos für berechtigt hält.

Es folgt die kurzfristige Abgabe einer entsprechenden Erklärung. Sollte der Abgemahnte keine berechtigenden Gründe mitteilen können, müsste davon ausgegangen werden, dass die Nutzungshandlungen unautorisiert erfolgten. Die unautorisierte Nutzung des Fotos müsste er dann umgehend einstellen.

Forderungen der Abmahnung der Sonova Consumer Hearing GmbH

Ferner wird zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr zur Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Nur dadurch kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. Der Entwurf einer entsprechenden Erklärung ist beigefügt. Diese geht nicht erheblich über die abgemahnten Rechtsverletzungen hinaus.

Sollte die Erklärung innerhalb der genannten Frist nicht oder nicht vollständig abgegeben werden, muss  umgehend mit gerichtlichen Maßnahmen gerechnet werden.

Schließlich ist der Betroffene verpflichtet, die durch die Rechtsverletzung entstandenen Kosten zu erstatten. Diese betragen 627,13 €.

Was tun gegen die Abmahnung?

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.

Fragen kostet nichts!


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