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Mir liegt eine Abmahnung der NIKON GmbH, Düsseldorf vom 30.03.2015 zur Prüfung vor. Anwaltskanzlei Beise & Munscheid Rechtsanwälte aus Düsseldorf vertreten die Rechteinhaberin.

NIKON

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Abmahnung der NIKON GmbH – Hintergrund

Hintergrund der Abmahnung sind Angebote für NIKON Produkte auf Produktfotos und Produktbeschreibungen, die nach Auffassung von NIKON von deren Homepage stammen. Angeblich soll es sich um über 100 Verstöße handeln. Ferner beanstandete die Abmahnung NIKON GmbH die Art und Weise des Urhebervermerks.

Unklar bleibt bei der Abmahnung allerdings, auf welche Rechtsgrundlagen sich die Abmahnung im Verhältnis zu den geltend gemachten Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen genau stützt. Die Rede ist von urheberrechtlichen, aber auch wettbewerbsrechtlichen und schließlich auch markenrechtlichen Ansprüchen. In markenrechtlicher Hinsicht wird beispielsweise die Auffassung vertreten, das die Nutzung der Marke „NIKON“ nur autorisierten Händlern gestattet ist.

Forderung der Abmahnung der NIKON GmbH

Gefordert wird von Beise & Munscheid Rechtsanwälte im Ergebnis, die Abgabe einer relativ weitreichenden Unterlassungserklärung. Ferner fordert der Anwalt die Anerkennung von Schadensersatzansprüchen. Schließlich fordert er die Kosten der Abmahnung erstattet, die auf der Basis eines Gegenstandswertes von 282.500 € und einem Nettobetrag von 3.260,90 € angegeben werden.

Meine Empfehlung bei der Abmahnung

Sollten Sie ebenfalls von einer Abmahnung der Firma NIKON betroffen sein, empfehle ich Ihnen möglichst schnell eine Überprüfung der Abmahnung. Möglichst durch meine auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei. Die mit einer derartigen Abmahnung verbundenen Risiken sind hoch. Da gegebenenfalls eine gerichtliche, einstweilige Verfügung gegen Sie droht.

Wenn Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne zusenden. Oft lassen sich auch andere Lösungen erzielen als die geforderten. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit dem Fall idealerweise umgehen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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