Die Firma magnets4you GmbH aus Lohr a. Main mahnt einen Onlinehändler wegen des Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) ab. Vertreter des Abmahners ist die IT-Recht-Kanzlei aus München.
Abmahnung magnets4you GmbH – Rechtlicher Hintergrund
Der rechtliche Vorwurf besteht darin, dass der abgemahnte Onlinehändler Waren in einer Produktkategorieübersicht anbietet, ohne mitzuteilen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält. Des weiteren berechnet er zum Endpreis Versandkosten, obwohl der Verbraucher die Waren von der Produktkategorieübersichtsseite direkt in den Warenkorb legen kann. Damit sind die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Preisangabenverordnung in Verbindung mit § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erfüllt. Daraus resultiert ein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG.
Was fordert die Abmahnung?
Als Konsequenz des Verstoßes fordert die magnets4you GmbH sofortiges Unterlassen, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ausgleich von Abmahnkosten durch entstandene Abmahnkosten in Höhe von 745,40 € nach einem Gegenstandswert von 10.000 €.
Abmahnung magnets4you GmbH – Was können Sie tun?
Zur eigenen Sicherheit sollten Sie einen ähnlich gelagerten Fall anwaltlich überprüfen lassen. Häufig ergibt sich, dass die Abmahnung unberechtigt oder zu weitgehend ist.
Vor Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung müssen Sie sich stets darüber im Klaren sein, ob, in welcher Form und in welchem Umfang Sie handeln müssen. Anderenfalls können langfristige Vertragspflichten ausgelöst werden, die ganz oder teilweise vermeidbar sind.