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Mir liegt eine Abmahnung der Firma geseo GmbH vor. Diese mahnt mit Schreiben vom 15.11.2017 einen Privatanbieter bei eBay ab, der dort regelmäßig Münzen zum Verkauf anbietet. Die geseo GmbH hat wegen der Weihnachtstage mehrere Fristverlängerungen gewährt.

Abmahnung geseo GmbH – Hintergrund

Münzturm in Form Eurozeichen

© stockphoto-graf – fotolia.com

Die geseo GmbH bietet nach eigenen Angaben auch Münzen, Edelmetalle und Zubehör zum Verkauf an und steht nach Angaben des Geschäftsführers der Gesellschaft in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem abgemahnten Privatanbieter. Nach den Feststellungen der geseo GmbH habe der betroffene eBay Anbieter über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten ausschließlich Münzen des aktuellen Jahrgangs 2017 in größeren Stückzahlen – teilweise sogar Rollenweise – angeboten. Es liege daher nahe, dass die Münzen ausschließlich zum Zwecke der Weiterveräußerung erstanden wurden. Aufgrund der vorstehenden Umstände sei die Verkaufstätigkeit des Privatanbieters als gewerblich einzustufen. Demzufolge habe der Privatanbieter auch die entsprechenden gesetzlichen Informationspflichten und Pflichtangaben zu erfüllen, die auch ein Onlinehändler einzuhalten habe.

Das bedeute, der Anbieter müsse neben einer Anbieterkennzeichnung (gem. § 5 TMG) auch die Käufer über das ihnen zustehende Widerrufsrecht nach §§ 312 g, 355 BGB belehren und ferner ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen. Alle vorstehenden Punkte seien in den Angeboten nicht vorhanden, weshalb das Handeln unlauter sei, wodurch sich der Anbieter gegenüber der geseo GmbH einen entsprechenden Wettbewerbsvorteil verschaffe. Letzteres führe dazu, dass der geseo GmbH als direkte Mitbewerberin gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG ein Unterlassungsanspruch und Schadenersatzanspruch nach § 9 UWG zustehe.

Abmahnung geseo GmbH – Forderungen?

Gefordert wird, das unlautere Handeln unverzüglich einzustellen und eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung sei die Verpflichtung verbunden, es bei einer Vertragsstrafe zu unterlassen, das unlautere Verhalten fortzuführen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wird beigefügt und darauf hingewiesen, dass es freistehe, eine anderslautende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Erklärung müsse dann aber dazu geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Abmahnkosten oder Auslagenerstattung werden nicht geltend gemacht. Die geseo GmbH teilt in der Abmahnung vielmehr mit, dass es ihr um einen fairen Wettbewerb im Bereich des Münzhandels gehe und der Gesetzgeber hier bewusst nichts unternehme und gerade hierfür das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz: UWG) und das Instrument der Abmahnung geschaffen habe, damit die Marktteilnehmer sich gegenseitig entsprechend kontrollieren. Es werde im Interesse des Abgemahnten bisher auf das Hinzuziehen eines Anwalts verzichtet, um den Abgemahnten nicht mit unnötigen und sehr hohen Kosten zu belasten. Eine anwaltliche Abmahnung hätte in diesem Fall Kosten von ca. 1.000 EUR ausgelöst, welche zu tragen wären. Das Ziel der geseo GmbH sei ein fairer und transparenter Wettbewerb, der durch „scheinprivate Verkäufer“ verzerrt werde. Gewerbliche Händler haben viele rechtliche und steuerliche Anforderungen zu erfüllen, müssen Abgaben leisten und Umsatzsteuer aus den erzielten Erlösen abführen. Diesen ganzen Verpflichtungen entziehe sich der betroffene Privatanbieter, was zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil zulasten der geseo GmbH führe.

In der Unterlassungserklärung wird gefordert, sich zu verpflichten,

es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung von der Gläubigerin nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall durch das
zuständige Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, bei Vornahme geschäftlicher Handlungen, nämlich beim Angebot von Münzen im Internet, vor allem wie auf der Plattform www.ebay.de geschehen,

1. sich als „privater Anbieter“ auszugeben
2. keine Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG anzugeben
3. Verbraucher nicht über das ihnen zustehende Widerrufsrecht und die Muster-Widerrufsbelehrung zu informieren

Schließlich fordern die Anwälte Erstattung von Abmahnkosten auf der Basis eines Streitwerts von 20.000 €, nämlich 1.171,67 €.

Update 05.08.2019

Mir liegt eine weitere Abmahnung der geseo GmbH vom 26.07.2019 vor. Betroffen ist wieder ein privater Münzanbieter, der nach Auffassung der Abmahnerin in einem gewerbsmäßigen Ausmaß Münzen bei eBay anbietet. Mit der kostenfreien Abmahnung erhält der Betroffene unter Darlegung der Abmahnungsgründe Gelegenheit, seine Tätigkeit einzustellen. Ferner wird er aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für den Fall der Weigerung droht die geseo GmbH allerdings die Einschaltung eines Rechtsanwalts an, der nach Angaben der Gesellschaft Kosten von c.a. 1.000,- € auslöst.

Update 12.05.2020

Mir liegt eine neue Abmahnung der geseo GmbH vom 07.05.2020 zur Prüfung vor. Diesmal vertreten die LEXEA Rechtsanwälte aus Köln die Abmahnerin. Der Vorwurf lautet – wie auch in den früheren Fällen: privates Handeln in einem gewerblichen Ausmaß. Nach Ansicht der geseo GmbH ist die Schwelle zum unternehmerischen Handeln bei weitem überschritten. Dies führt dazu, dass der betroffene Anbieter wie ein gewerblicher Anbieter Informationspflichten erfüllen muss.

Die Anwälte fordern daher, es zu unterlassen, bei der Vornahme geschäftliche Handlungen, nämlich beim Angebot von Münzen und Numismatlikzubehör im Internet:

  1. sich als privater Verkäufer auszugeben;
  2. keine Anbieterkennzeichnung nach § 5T MG vorzuhalten, nämlich keinen Namen und Anschrift, aber auch keine Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der elektronischen Post;
  3. Verbraucher nicht darüber zu informieren, welche technischen Schritte zum Vertragsschluss führen, wie Eingabefehler erkannt werden können und ob der Vertragstext gespeichert und ob dieser dem Kunden nach Vertragsschluss zugänglich ist;
  4. Verbraucher nicht über das ihnen zustehende Widerrufsrecht sowie das Muster-Widerrufsformular zu belehren.

Abmahnung geseo GmbH – Was können Sie tun?

Nach der gegenwärtigen Rechtsprechung geraten Privatverkäufer schon relativ schnell in den Bereich des geschäftsmäßigen Handelns, wenn Sie regelmäßig gleichartige Waren über einen längeren Zeitraum anbieten. Dann müssen sie nämlich wie ein Onlinehändler entsprechende Informationspflichten gegenüber Verbrauchern einhalten und Verbraucherrechte berücksichtigen. Insbesondere müssen sie über ihre Identität informieren und über ein Widerrufsrecht belehren.

Bei vorformulierten Unterlassungserklärungen ist allerdings stets Vorsicht geboten, da diese häufig zu weitgehend im Interesse des Abmahners formuliert sind. Ferner können derartige Erklärungen auch ein Schuldanerkenntnis bedeuten. Daher sollten Sie Ihren konkreten Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit mir besprechen und erst danach handeln. Des Weiteren müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihren „Privathandel“ zukünftig einstellen oder z. B. als gewerblicher Händler rechtssicher weiter handeln wollen. Übersenden Sie mir einfach Ihre Abmahnung von geseo über mein Kontaktformular.


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