Die Firma Dominik Probst Fotografie UG aus Au i. Breisgau mahnt über ihre Berliner Rechtsanwälte Meissner & Meissner mit Abmahnung vom 14.11.2017 einen Onlinehändler wegen Verletzung der Nutzungsrechte an einer Fotografie ab.
Abmahnung Dominik Probst Fotografie UG – Rechtlicher Hintergrund
Herr Dominik Probst als Inhaber der Firma Dominik Probst Fotografie UG gibt an, als selbständiger Fotograf bundesweit tätig zu sein. Wie Herr Probst festgestellt habe, wird ein von ihm geschaffenes Foto auf der Internetseite des Onlinehändlers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Soweit feststellbar, seien weder Nutzungsrechte erworben worden noch sei ein Lizenzvertrag abgeschlossen worden. Insbesondere erfolgt auch keine Nennung des Urhebers.
Durch die Verwendung des Bildes auf der Internetseite des Onlinehändlers seien dadurch urheberrechtliche Nutzungsrechte der Dominik Probst Fotografie UG gemäß § 16 UrhG und § 19a UrhG verletzt worden. Darüber hinaus sei das Urheberbenennungsrecht gemäß § 13 UrhG verletzt worden, da der Name des Fotografen nicht beim genutzen Foto angegeben werde.
Abmahnung Dominik Probst Fotografie UG – Was wird gefordert?
Die Rechtsanwälte Meissner & Meissner fordern für die Dominik Probst Fotografie UG die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen acht Tagen. Ein vorformulierter Entwurf wurde der Abmahnung beigefügt.
Ferner wird umfassende Auskunft über Art und Umfang der Nutzung binnen gleicher Frist gefordert.
Des weiteren wird die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 7.500,00 €, mithin 729,23 € verlangt.
Abmahnung Dominik Probst Fotografie UG – Was können Sie tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Firma Dominik Probst Fotografie UG erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.