Uns liegt eine Abmahnung der Avanto GmbH an Amazon-Händler wegen irreführender Werbung zur Prüfung vor. Die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte vertritt dabei den Abmahner.
Abmahnung der Avanto GmbH – Hintergrund
Hintergrund des Sachverhalts ist die Werbung bei bestimmten nicht aus Leder bestehenden Produkten – zumeist aus dem Bereich des Mobilfunkzubehörs – dass diese aus „Leder“ sind. Ein Testkauf hat ergeben, dass dies tatsächlich nicht der Fall ist. Die betroffenen Parteien sind Wettbewerber im Bereich Handyzubehör.
UPDATE: Uns liegt eine weitere Abmahnung der Avanto GmbH vom 19.01.2016 zur Prüfung vor. In diesem Fall ist auch schon eine Vertragsstrafe geltend gemacht.
Was fordert die Abmahnung?
Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner ist die Erstattung von Testkaufkosten und Abmahnkosten für die anwaltliche Tätigkeit aus einem Gegenstandswert von 20.000 € gefordert.
Wir haben bereits darüber berichtet, dass die Kanzlei Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte aus Trier Amazon-Händler im Namen der Avanto GmbH wegen irreführender Werbung abmahnt.
Nun liegt uns auch eine erste Vertragsstrafeforderung Avanto GmbH vor, da die Avanto GmbH auch überprüfen lässt, ob sich die Unterlassungsschuldner nach Abgabe einer Unterlassungserklärung an ihre Erklärungen halten. Je nach Inhalt der abgegebenen Unterlassungserklärung stehen dann Beträge von 5.000 – 5.100 € im Raum.
Was können Sie gegen eine Abmahnung der Avanto GmbH tun?
Bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten Sie unbedingt auf die Einhaltung der gesetzten Frist achten. Anderenfalls droht die Beantragung einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung.
In letzterem Fall entstehen weitere erhebliche Kosten zu Ihrem Nachteil. Ohne fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sollten Sie nicht handeln. Vor allem sollten Sie nicht voreilig eine vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Dies kann zu unberechtigten und weitreichenden Verpflichtungen führen.
In vielen Fällen gibt es alternative Verhaltensmöglichkeiten, um einer Abmahnung zu begegnen. Ob es in Ihrem Fall ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Wir helfen Ihnen gerne, fragen Sie einfach eine kostenlose Ersteinschätzung über unser Kontaktormular an.
Vertragsstrafeforderung der Avanto GmbH
Nun liegt uns auch eine erste Vertragsstrafeforderung Avanto GmbH vor, da die Avanto GmbH auch überprüfen lässt, ob sich die Unterlassungsschuldner nach Abgabe einer Unterlassungserklärung an ihre Erklärungen halten. Je nach Inhalt der abgegebenen Unterlassungserklärung stehen dann Beträge von 5.000 – 5.100 € im Raum. Darüber hinaus wird aufgrund des erneuten Verstoßes mit einer 2. Abmahnung neu abgemahnt und eine Unterlassungserklärung mit einer erhöhten Vertragsstrafe gefordert. Diese löst allerdings wieder erneut Abmahnkosten aus.
Was können Sie gegen eine Vertragsstrafeforderung tun?
Der rechtliche Spielraum im Falle eines Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung ist grundsätzlich gering, da der Unterlassungsschuldner durch seine „Nachlässigkeit“ im Ergebnis zu erkennen gegeben hat, dass er sich nicht an die Unterlassungsverpflichtung hält. Auch ist maßgeblich, mit welchem Inhalt die 1. Abmahnung abgegeben wurde. Andererseits ist es bei einer Vielzahl von Produktangeboten nach einer 1. Abmahnung häufig auch sehr schwierig, alle Artikelbeschreibungen „sauber“ zu halten; dies erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Konzentration.
Was tun gegen eine 2. Abmahnung
Bei einer 2. wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sollten Sie daher unbedingt wieder auf die Einhaltung der gesetzten Frist achten, da anderenfalls die Beantragung einer gerichtlichen Einstweiligen Verfügung droht, die weitere Kosten auslöst.
Ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der 2. Abmahnung und der Vertragsstrafeforderung durch einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sollten Sie aber auch jetzt nicht handeln und vor allem nicht voreilig eine vom Abmahner vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Dies kann zu unberechtigten und weitreichenden Verpflichtungen führen.
Je nach Fallkonstellation gibt es durchaus Möglichkeiten, den Schaden zu minimieren. Welche Vorgehensweise in Ihrem Fall ratsam ist, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden. Wir helfen Ihnen gerne, fragen Sie einfach eine kostenlose Ersteinschätzung an.