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Mir liegt eine Abmahnung der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG (Porsche AG) aus Stuttgart vom 02.10.2019 vor. Porsche mahnt damit einen Onlinehändler wegen des Anbietens gefälschter Radnabendeckel ab. Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr der Kanzlei UNIT4 IP aus Stuttgart vertritt dabei die Porsche AG.

Abmahnung Porsche AG – Rechtlicher Hintergrund

Die Porsche AG trägt in der Abmahnung vor, dass die Marken „Porsche-Wappen“, „Porsche“ und „Tequipment“ weltberühmt und vielfach geschützt sind. Beispielhaft wird auf die Unionsmarken Nr. 345744 „Porsche-Wappen“ und Nr. 73098 „Porsche“ sowie die deutsche Marke Nr. 2076329 „Tequipment“ verwiesen.

Nach Angaben der Porsche AG hat diese festgestellt, dass der Abgemahnte gefälschte Nabendeckel importiert, die mit dem „Porsche-Wappen“ gekennzeichnet sind. Das Zollamt am Flughafen Leipzig hat für 150 solcher Nabendeckel die Aussetzung der Überlassung ausgesprochen.

Darüber hinaus hat die Porsche AG festgestellt, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform eBay unter Benutzung der Bezeichnungen „Porsche“ und „Tequipment“ gefälschte Nabendeckel anbietet, die mit dem „Porsche-Wappen“ gekennzeichnet sind. Import, Angebot und Vertrieb der aufgeführten Waren erfolgten ohne Zustimmung der Porsche AG. Der Abgemahnte verletzte daher die Markenrechte der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG. Gemäß Art. 9 (2) a) und c) UMV bzw. § 14 Abs. 2, Abs. 5 MarkenG bestehen somit Unterlassungsansprüche der Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG.

Forderungen der Abmahnung

Die Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG fordert die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen einer Woche. Ferner fordert sie die Erstattung von Abmahnkosten in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 130.000,00 €, mithin 2.611,93 € inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Abmahnung Porsche AG – Was können Sie tun?

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Dann wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Senden Sie mir Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zu. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden und Ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

Gerne helfe ich Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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