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Mir liegt eine Abmahnung der Tupperware USA von der Firma Dart Industries Inc., USA vom 14.04.2023 zur Begutachtung vor. Die Rechteinhaberin vertritt die JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Köln. Hintergrund ist eine Markenrechtsverletzung durch unzulässigen Parallelimport von Ware mit dem Kennzeichen „TUPPERWARE“.

Tupperware Abmahnung | Grauimport | Markenverletzung

© Sergey | #178215172 | stock.adobe.com

Abmahnung Tupperware USA – Hintergrund

Das Abmahnschreiben weist zunächst darauf hin, dass es sich bei der Rechteinhaberin um die weltweit tätige und bekannte Herstellerin von Frischhalte- und Gefrierbehältern handelt.

Die von der Rechteinhaberin angebotenen Produkte vertreibt diese unter der Marke „TUPPERWARE“. Betroffen sind die europäischen Marken und deutschen Markenregistrierungen zu Nr. 395 20 328 „TUPPERWARE“, sowie auch die Unionsmarken-Nr.: 000 334 599 „TUPPERWARE“ und weitere registrierte Marken.

Hintergrund des markenrechtsverletzenden Vorwurfs ist, dass mein Mandant als Empfänger von Produkten der Marke „TUPPERWARE“ ausgewiesen war, die aus der Türkei nach Deutschland geschickt wurden. Es erfolgte eine Grenzbeschlagnahme.

Zur Einfuhr lag seitens der Markeninhaberin keine Erlaubnis vor. Die Waren sind daher unter Verletzung des Markenrechtes in die EU eingeführt worden. Es ist nämlich so, dass die entsprechenden Produkte nicht für den europäischen Markt bestimmt sind und daher nicht mit Zustimmung der Rechteinhaberin in den Verkehr gebracht worden sind.

Aus diesem Grund handelt es sich um sogenannte Grauimporte oder auch unzulässige Parallelimporte. Damit liegt eine Markenrechtsverletzung im Sinne des Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz, Artikel 9 Abs. 2 lit. a) Unionsmarkenverordnung vor.

Abmahnung Tupperware USA – Forderungen?

Die Anwälte fordern die Abgabe eine umfangreichen Unterlassungserklärung. Sowie die Erstattung der Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 200.000,00 €. Dies ergibt bei Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale, zzgl. Umsatzsteuer einen Betrag in Höhe von 3.456,59 €.

Schließlich machen die Anwälte umfangreiche Auskunftsansprüche geltend. Z.B. welche Herkunft und welchen Betriebsweg die angebotenen Produkte mit dem Kennzeichen „TUPPERWARE“ genommen haben. Da die Ware noch beim Zoll beschlagnahmt sind, soll auch ausdrücklich in die Vernichtung der gekennzeichneten Gegenstände eingewilligt werden.

Abmahnung – was tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Tupperware USA erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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