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Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Folkert Knieper aus dem September letzten Jahres (2014) zur Begutachtung vor. Den Fotografen vertreten  Rechtsanwälte Albrecht, Bischoff aus Hamburg.

Die Betroffene ist eine Schweizer Mandantin von der Unterlassung die die Weiternutzung eines Lebensmittelfotos gefordert wird. Da die Mandantin bislang nicht reagierte, wurde die Forderung auf Abschluss einer vergleichsweisen Lösung mit Schreiben vom 29.01.2015 wiederholt.

Hintergrund der Abmahnung von Herrn Folkert Knieper

Der Rechteinhaber ist Urheber vieler Fotos von Lebensmitteln und Speisen, die auf einer von ihm betriebenen Webseite namens Marions-Kochbuch veröffentlicht sind

Laut den Anwälten liegt eine Urheberrechtsverletzung durch rechtswidrige Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Fotos gem. § 16 UrhG vor. Ferner ein unerlaubtes öffentliches Anbieten desselben gem. § 19a UrhG, da keine entsprechende Einwilligung durch den Fotografen (Urheber) vorliegt.

Herr Folkert Knieper als Rechteinhaber verlangt zur außergerichtlichen Lösung der Angelegenheit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner beruft er sich und beruft sich auf eine besonders hochwertige Fotoqualität seines Fotos, sowie einen hohen Bekanntheitsgrad der Internetseite von Marions-Kochbuch.

Forderungen der Abmahnung

Der Anwalt berechnet die Forderung seines Mandanten auf Lizenzschadensersatz im Rahmen der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing, Berlin (MFM-Tabelle). Er möchte von der Verletzerin für ein Foto 310,- € Lizenzschadensersatz sowie einen 100%igen Aufschlag wegen fehlender Quellenangabe, insgesamt also 620,- € haben.

Hinzu kommen anwaltliche Abmahnkosten in Höhe von 546,50 € auf der Basis eines Gegenstandswertes von 6.000,- €.

Update 17.09.2025

Uns liegt ebenfalls eine Abmahnung vom 17.09.2015 des Fotografen Folkert Knieper zur Prüfung vor.

Abmahnung erhalten – was tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Folkert Knieper erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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