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Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Dr. Schröer handelnd unter blickwinkel vom 04.05.2023 zur Prüfung vor. Blickwinkel mahnt direkt ab.

blickwinkel Abmahnung Dr. Torsten Schröer

© Wolfilser| #127402452 | stock.adobe.com

Abmahnung blickwinkel (Dr. Schröer) – Hintergrund

Hintergrund der Abmahnung ist die Nutzung eines Fotos mit einem Weihnachtsmotiv. Angeschrieben wird eine Verletzerin aus der Schweiz, die das Foto auf einer Website genutzt hat. Es geht zunächst nur um den Nachweis einer Lizenz.

Was verlangt die Abmahnung

Die Berechtigung zur dargestellten Bildnutzung kann hier nach der aktuellen Sachlage nicht nachvollzogen werden, zumal der korrekte Urhebernachweis fehlt.

Um den Sachverhalt genauer beurteilen zu können, möchten wir Sie auffordern, in den kommenden fünf Werktagen Auskunft hinsichtlich des Umfangs der gegenständlichen 

  1. Nutzung
  2. Nutzungsdauer
  3. Herkunft

des urheberrechtlich geschützten Bildmaterials zu erteilen.

Sie sind im Besitz einer gültigen Lizenz für diese Nutzung? Das kann durchaus der Fall sein, weil wir auch über Partneragenturen die Bilder unserer Fotografen vermarkten. Sollten Sie der Auffassung sein, die gegenständliche Bildnutzung ist aufgrund einer gültigen Lizenz erfolgt, sehen wir dem Eingang prüfbarer Nachweise ebenfalls binnen vorgenannter Frist entgegen.

Derzeit verfolgt blickwinkel sehr viele Fälle von illegitimen Nutzungen unserer Bilder im Internet. Es wird angedroht, den Fall an ein Anwaltsbüro weiterzuleiten, falls keine Rechnung akzeptiert wird.

Für die (einfache!) Nutzung auf einer einfachen Webseite fordern die Rechteinhaber dann den üblichen Schadensersatz in Höhe von 779,00 € pro Dreijahresintervall-Nutzung. Dies zzgl. 100% für die unterlassene Nennung des korrekten Urhebers plus Anwaltshonorar (beide Seiten durch den extrem hohen pauschalen Streitwert im Urheberrecht ca. 700,00€, das entspricht also etwa 3.000,00 € Gesamtkosten in Ihrem Fall).

Was tun, gegen die Abmahnung von blickwinkel

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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