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Um bei eBay oder anderen Handelsplattformen weiter handeln zu können, müssen eBay Händler bis zum 01.10.2019 bei eBay eine Bescheinigung nach § 22 f UStG vorlegen. EBay versendet derzeit entsprechende Aufforderungsschreiben an die bei eBay registrierten Händler.

ACHTUNG: Der folgende Beitrag ist seit dem 01.07.2021 überholt, da die o.g. Verpflichtung durch die Umsatzsteueridentnummer ersetzt wurde.

Steuerrechtlicher Hintergrund

Rechtlicher Hintergrund ist das zum 01.01.2019 wirksam gewordene Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.

Inhaltlich geht es bei dem Gesetz um die umsatzsteuerliche Haftung der Marktplatzbetreiber. Wenn Amazon- oder eBay Händler die Umsatzsteuer nicht zahlen, müssen Amazon oder eBay als Marktplatzbetreiber gem. § 25 e UStG zukünftig hierfür haften.

Die neuen Regeln dienen nach dem Willen des Gesetzgebers zum Schutz vor Umsatzsteuerhinterziehungen auf elektronischen Marktplätzen. Dies gilt insbesondere beim Handel mit Waren aus Drittländern.

Insoweit sind in der Vergangenheit vielfach asiatische Marktplatzhändler aufgefallen, die ihre Umsatzsteuerverpflichtungen nicht erfüllt haben. Dadurch haben sich diese Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Zur Sicherstellung von Umsatzsteuereinnahmen, zum Schutz vor weiteren Umsatzsteuerausfällen sowie zum Schutz und zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit von steuerehrlichen Unternehmen bestand laut Gesetzesentwurf vom 10.08.2018 dringender Handlungsbedarf.

Um diese Verpflichtung des neuen Gesetzes auf die Marktplatzteilnehmer, d. h. Händler abzuwälzen, verlangt eBay derzeit eine entsprechende Bescheinigung von Ihnen.

Was müssen Sie tun, um die Bescheinigung zu erhalten?

Der Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22 f UStG ist bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu stellen. Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie auch beim Bundesfinanzministerium.

Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig bzw. innerhalb der Ihnen von eBay gesetzten Frist eine Bescheinigung zu beschaffen. Anderenfalls kann Ihr Ausschluss vom Handel bei eBay drohen. Notfalls nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

Bescheinigung nach § 22 f UStG ist auch für Kleinunternehmer erforderlich.

Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG erhalten auf Antrag vom zuständigen Finanzamt eine Bescheinigung über ihre steuerliche Erfassung (§ 22 f Abs. 1 Satz 2 UStG) zur Vorlage bei den Marktplatzbetreibern. Siehe insoweit das Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF) an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 28.01.2019.

Haben Sie Fragen zur Bescheinigung nach § 22 f UStG?

Übersenden Sie mir Ihre Frage über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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    Kommentare

    Ariel Sharabi 6. Mai 2020 um 2:16

    If my company is based in Malta and we sell on eBay.de and Amazon.de, Do I need a TAX number and VAT registration in Germay? Or is it ok to add TAX number and VAT registered in Malta?

    Antworten

    RA Kai Harzheim 3. Juni 2020 um 15:29

    To be on the safe side, please ask a German tax consultant.

    In our opinion the following applies: If a foreign company carries out sales in Germany, these sales are subject to sales taxation in Germany, just like domestic companies.
    Foreign companies are companies that have neither a registered office, management nor a branch office in Germany.

    Antworten

    Seipel 3. Oktober 2019 um 20:11

    Guten Tag ,

    "nach einer Gesetzesänderung müssen uns alle gewerblichen Händler ihre Bescheinigung nach §22f UStG vorlegen", schreib eBay an die gewerbliche Händler.

    Nun habe ich die etliche gewerbliche Händler die bei eBay. de Shops betreiben beobachten.
    Diese Händler wurden von eBay nach dem 01.10.19 nicht gesperrt, obwohl sie keine Bescheinigung nach § 22 UStG vorgelegt haben. ( Sie können nicht diese Bescheinigung vorlegen, weil sie nicht in Deutschland angemeldet sind).
    So, habe ich mit eBay telefonier deswegen.
    Antwort von eBay " diese Händler sind nicht bei eBay.de registriert, sondern bei eBay.es oder eBay.com, sie müssen nicht diese Bescheinigung vorlegen, (obwohl die Shop sind bei eBay.de angemeldet) die Bescheinigung wird nur verlangt von den Händlern, die bei eBay.de angemeldet sind."
    Wo ist die Gerechtigkeit? Diese Händler verkaufen in Deutschland, lassen die Ware aus dem Ausland liefern, zahlen kein USt. in Deutschland, machen aber gewaltige Konkurrenz den heimischen Händlern.
    Vielen Dank.

    Antworten

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