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Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Markus Miliczek vom 25.05.2023 zur Prüfung vor. Rechtsanwalt Andres Gerstel vertritt den Abmahner. Es geht um eine Wettbewerbsverletzung bei eBay.

Markus Miliczek Abmahnung

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Abmahnung des Herrn Markus Miliczek – Hintergründe

Es geht um im Fernabsatzhandel bei eBay begangene Wettbewerbsverstöße. Es besteht ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien

Forderungen der Abmahnung des Herrn Markus Miliczek

Der Rechtsanwalt verlangt für Herrn Miliczek:

I. es künftig bei Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung in einer Höhe, die von dem Gläubiger nach billigem Ermessen festgesetzt wird, die jedoch im Streitfall hinsichtlich ihrer Billigkeit vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Waren aus dem Bereich Beauty & Gesundheit Angebote zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern und dabei nachfolgende Angabe zu machen:

Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.

II. es zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs gegenüber Verbrauchern Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Waren aus dem Bereich Beauty & Gesundheit zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern

1. ohne über das gesetzliche Widerrufsrecht, über Form und Frist des Widerrufs, sonstige Fristen, Wertersatz, Rechtsfolgen und Rückabwicklung zu informieren; und/oder

2. ohne dem Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung das Muster-Widerrufsformular gemäß der Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB zur Verfügung zu stellen oder den Verbraucher darüber zu informieren, wo er den Inhalt des Muster-Widerrufformulars einsehen kann; und/oder

3. ohne den Verbraucher darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht; und /oder

4. ohne Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren zur Verfügung zu stellen; und/oder

5. ohne auf der Webseite dem Verbraucher an leicht zugänglicher Stelle einen Hyperlink zur OS-Plattform (derzeit: https://ec.europa.eu/consumers/odr) zur Verfügung zu stellen; und /oder

6. im Impressum keine Angaben dazu zu machen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen.

Erstattung der Abmahnkosten

Rechtsanwalt Gerstel verlangt ferner die Erstattung seiner Anwaltskosten. Dies, auf Basis eines Gegenstandswertes von 15.000 € und einer 1,3 Geschäftsgebühr mit Nebenkosten. Mithin 1.134,55 €.

Was können Sie gegen die Abmahnung tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Markus Miliczek erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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