Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Christian Oesterling aus Salzwedel zur Prüfung vor.
Mit Schreiben vom 21.02.2019 nimmt dieser einen Amzon Händler wegen Wettbewebsvertößen in Anspruch. Es geht um die Verletzung diverser gesetzlicher Informationspflichten. Rechtsanwalt Andreas Gerstel aus Greven vertritt den Abmahner.
Abmahnung Christian Oesterling – Hintergrund
Herr Christian Oesterling vertreibt auf der Auktionsplattform eBay u. a. Schlüsselanhänger. Der Abgemahnte ist nach Angaben von Rechtsanwalt Gerstel Mitbewerber, da er ebenfalls einen Händlershop bei Amazon unterhält und dort Schlüsselanhänger anbietet.
Es geht um folgende Wettbewerbsverstöße:
1. fehlende Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen;
2. keine Information darüber, wie der Kunde mit den gemäß § 312i , Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann;
3. keine Information des Verbrauchers darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer selbst gespeichert wird und ob der Unternehmer selbst den Vertragstext dem Kunden zugänglich macht;
4. keine Informationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren;
5. kein Hyperlink für Verbraucher zur OS-Plattform (derzeit: https://ec.europa.eu/consumers/odr) an leicht zugänglicher Stelle auf der Webseite ;
6. folgende Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist:
„Die Wiederrufsfrist beginnt jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist.“
7. Information in der Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Kosten der Rücksendung wie folgt;
„Die Kosten der Rücksendung richten sich nach den geltenden Gesetzen. “
Forderungen der Abmahnung
Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte fordert Herr Oesterling binnen Wochenfrist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung .
Anwaltliche Kosten für die Abmahntätigkeit sind nicht beziffert. Es ist aber davon auszugehen, dass Rechtsanwalt Gerstel im Verlauf des weiteren Verfahrens Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 30.000 €. berechnet, was 1.358,86 € inkl. USt. entspricht.
Was können Sie nach einer Abmahnung von Christian Oesterling tun?
Es empfiehlt sich in der Regel nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen auslösen. Übersenden Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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Im Übrigen unterstützen wir Sie mit unseren Online-Shop-Absicherung auch gerne bei der zukünftigen Absicherung Ihres Online-Handels.
Update 26.03.2020 – Weitere Abmahnung von Herrn Christian Oesterling
Uns liegt eine weitere Abmahnung vom 25.03.2020 von Herrn Christian Oesterling vor. Auch in diesem Fall vertritt Rechtsanwalt Anderas Gerstel den Abmahner.
Bei der Abmahnung geht es ebenfalls um Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bei Amazon. Betroffen sind die gleichen oben bereits aufgezählten Informationspflichtverstöße zu Ziffern 1., 2., 3. und 5.. Das Wettbewerbsumfeld betrifft Plüschfiguren.
Herr Oesterling fordert auch in diesem Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Erstattung von Abmahnkosten fordert Rechtsanwalt Gerstel vorläufig noch nicht. Dies wir aber in einem späteren Geschehensablauf noch der Fall sein. Senden Sie uns dann bitte eine Kontaktanfrage über unser Kontaktformular.