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Uns liegt eine Abmahnung der Argus TM UG (haftungsbeschränkt) aus Leinfelden zur Prüfung vor. Diese lässt gegenüber einem eBay-Händler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen. Die Rechteinhaberin vertritt die Kanzlei Gereon Sandhage aus Berlin.

Hintergründe der Abmahnung Argus TM UG (haftungsbeschränkt)

Es geht um die Verletzung von Informationspflichten durch die Verwendung einer veralteten und unvollständigen Widerrufsbelehrung. Dies ist rechtswidrig, da die genannten Vorschriften nicht (mehr) aktuell sind.

Was fordert die Abmahnung?

Rechtsanwalt Gereon Sandhage fordert den Betroffenen auf, die aktuelle Widerrufsbelehrung zu verwenden. Er fordert ferner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zu guter letzt fordert er die  Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 651,80 € bei einem Gegenstandswert von 10.000,- €.

Abmahnung erhalten – was können Sie tun?

Nehmen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch und übersenden mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular.

Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch die Argus TM UG sollten Sie unbedingt ernst nehmen und zur eigenen Sicherheit anwaltlich überprüfen lassen. In vielen Fällen müssen Sie infolge der Abmahnung zudem Ihren eigenen Onlineshop durch einen Rechtsanwalt rechtssicher überarbeiten lassen. Siehe dazu auch meine Angebote unter Shopabsicherung.

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Unterlassungserklärungen können sehr langfristige und möglicherweise zu weitgehende Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

Weitere Informationen zu Abmahnungen von Rechtsanwalt Gereon Sandhage finden Sie hier.


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