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Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Stefan Braun aus Trier zur Prüfung vor. Diesen vertreten Binz Rechtsanwälte (Sachbearbeiter Rechtsanwalt Frank Ernser) in Trier. Der Rechteinhaber mahnt wegen unlauteren Wettbewerbs einen Wettbewerber ab. Die Rechtsanwälte fordern von diesem, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung, es zu unterlassen,

in ihren Verkaufsangeboten im Internet, insbesondere auf www.ebay.de, Waren aus der Produktgruppe USB-Sticks gegenüber Verbrauchern anzubieten, unter Verwendung einer Widerrufsbelehrung, in der nur ein schriftliches Widerrufsrecht eingeräumt wird, Kunden durch Rücksendung der Ware den Widerruf erklären können und ohne Nennung einer vorhandenen Telefonnummer.

Des Weiteren soll sich der Betroffene verpflichten, die Kosten und Auslagen, welche Stefan Braun durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte entstanden sind (Nettobetrag 745,40 €), zu erstatten.

Abmahnung Stefan Braun – Hintergrund der Abmahnung

Nach seiner Darstellung betreibt Stefan Braun einen Fachhandel und Werkstattbetrieb für Büromaschinen. Als Servicebetrieb für Lexmark-Laserdrucker habe er aktuell einen Lagerbestand von über 700 Drucker aller Größen sowie über 1000 Zubehörteilen (Papierzuführungen und -ausgaben, Scanner, Speicher-, WLAN- und Schriftartenerweiterung, Finisher, Printserver, Kabel, USB-Sticks, Unterschränke, Rollgestelle usw.), einen Warenbestand an Wartung-und Verbrauchsmaterial (Toner, Fotoleiter, Fuser usw.) von über 1000 Artikeln sowie über 100.000 Originalersatzteile.

Stefan Braun gibt an, dass er sowohl in der Region Eifel-Mosel-Hunsrück-Saarland-Westerwald-Luxemburg-Champagne-Lothringen regional Kunden als auch im Versandhandel (Fernabsatzgeschäft) Gewerbe- und Behörden Kunden, Wiederverkäufer und private Verbraucher beliefere.

Der Betroffene biete auf eBay ebenfalls USB-Sticks an und stehe daher in einem Wettbewerbsverhältnis zu ihm.

Die Abmahnung richtet sich dagegen, dass der Betroffene

  • eine unzulässige und unvollständige Widerrufsbelehrung für den Verbraucher verwende. In der von den Betroffenen verwendeten Widerrufsbelehrung räume er nur ein schriftliches Widerrufsrecht ein. Außerdem fehle auch die Angabe einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme zwecks fernmündlicher Widerrufserklärung durch den Verbraucher, obwohl der Betroffene gemäß seinem Impressum über eine Telefonnummer verfüge. Auch solle nach Angaben des Betroffenen die Erklärung des Widerrufs durch Rücksendung der Ware möglich sein.
  • Als gewerblicher Anbieter sei der Betroffene nach § 312 d Abs. 1 BGB, § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB verpflichtet, Kunden vor Abschluss eines Vertrages eine wirksame, vollständige Widerrufsbelehrung bekanntzugeben.
  • Die Widerrufsbelehrung des Betroffenen enthalte nicht seine Telefonnummer. Dadurch werde beim Verbraucher der unzutreffende Eindruck erweckt, dass er seine Widerrufserklärung nur schriftlich abgeben könne. Dadurch werde der Vertragspartner unangemessen benachteiligt, weil die von dem Betroffenen verwendete Definition mit dem wesentlichen Grundgedanken des § 13 BGB nicht vereinbar sei. Damit liege ein Verstoß gegen das Klarheitsgebot aus § 307 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 1 BGB vor.

Dadurch stehe Stefan Braun als Wettbewerber ein Unterlassungsanspruch zu. Denn dies sei dazu geeignet, dem Betroffenen wegen der Nichteinhaltung der Informationspflichten einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen, die umfassend informierten, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Kunden des Betroffenen ihre Verbraucherrechte nicht oder nicht umfassend wahrnähmen, da ihnen die notwendigen Informationen nicht vollständig vorlägen

Abmahnung Stefan Braun – was können Sie tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Stefan Braun erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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