Ab 22.07.2020 gelten neue eBay-AGB. Dann tritt eine neue Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Kraft.
Inhaltsverzeichnis
- Neue eBay-AGB | Was ändert sich?
- 1. Ausschluss internationaler Käufer
- 2. Verkäufe über ausländische eBay Dienste folgen den ausländischen eBay-AGB
- 3. Neue eBay-AGB konkretisieren Empfehlungen und Regeln für das Einstellen und Verkaufen von Artikeln
- 4. Neues internes Beschwerdemanagementsystem
- 5. Erweiterter eBay Käuferschutz und neue Zahlungsarten
- 6. Hinweise zum Zustandekommen des Vertrags jetzt in § 7 eBay-AGB
- 7. Zusatzleistungen von eBay für Käufer
- 8. Auch Händler können Zusatzleistungen anbieten, müssen aber auf Kompatibilität mit eBay Leistungen achten
- Müssen Händler den neuen eBay AGB zustimmen?
- Rechtssicherer Online-Handel bei eBay – unsere Service-Angebote
- Shopabsicherung – Onlinehandel rechtssicher
Neue eBay-AGB | Was ändert sich?
eBay passt die eBay-AGB nach eigenen Angaben zum 22.07.2020 an die Erfordernisse neuer gesetzlicher Regelungen an. Bis einschließlich 21.07.2020 gelten weiterhin die alten Bedingungen.
Es gibt einige sprachliche Überarbeitungen und Änderungen zur Einführung neuer Zahlungsabwicklungen. Hervorhebenswert erscheinen uns die folgenden Neuerungen:
1. Ausschluss internationaler Käufer
eBay Verkäufer können zukünftig internationale Käufer vom Kauf ihrer Artikel ausschließen, indem sie internationale Versandorte explizit ausschließen oder einen entsprechenden Käuferkreis festlegen.
2. Verkäufe über ausländische eBay Dienste folgen den ausländischen eBay-AGB
Sofern Händler einen Artikel über den eBay-Dienst eines anderen Landes anbieten bzw. verkaufen als demjenigen eBay-Dienst, bei dem der Händler registriert ist, gelten für dieses Angebot bzw. diese Transaktion die allgemeinen Geschäftsbedingungen und anwendbaren Grundsätze und Richtlinien (einschließlich etwaiger Käuferschutzprogramme) des eBay-Dienstes dieses anderen Landes.
3. Neue eBay-AGB konkretisieren Empfehlungen und Regeln für das Einstellen und Verkaufen von Artikeln
eBay konkretisiert die Parameter, die die Suchergebnisse beeinflussen, um „beste Ergebnisse“ zu erzielen. Zudem weist eBay für Händler auf weitere Werbemöglichkeiten hin, die Verkaufschancen durch Werbeanzeigen zu erhöhen.
4. Neues internes Beschwerdemanagementsystem
Der neue Kundenservice von eBay ist für jeden Nutzer kostenfrei zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen zugänglich und betreibt hierzu auch ein internes Beschwerdemanagementsystem. Der Kundenservice von eBay dokumentiert und prüft jede Beschwerde sorgfältig. Gegebenenfalls ergreift eBay erforderliche Maßnahmen und informiert den Nutzer hierüber.
5. Erweiterter eBay Käuferschutz und neue Zahlungsarten
Wenn der gekaufte Artikel nicht ankommt, wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht oder wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt, greift der eBay Käuferschutz ein. Dieser sichert Käufer entsprechend dem Grundsatz zum eBay-Käuferschutz ab.
Nachteilig für Händler ist, dass eBay im Falle eines erfolgreichen Käuferschutzantrags durch die neuen Zahlungsarten auch Rückzahlungen an den Käufer verfügen kann. eBay weist dann die für die Abwicklung der Kaufpreiszahlung verantwortliche eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaft an, dem Käufer im Namen des Händlers eine Rückerstattung zu leisten. Der Händler ist verpflichtet, eBay den entsprechenden Betrag zurückzuerstatten. Ähnlich wie Amazon will eBay dadurch ein höheres Vertrauen und Sicherheitsgefühl bei den Käufern erzeugen.
6. Hinweise zum Zustandekommen des Vertrags jetzt in § 7 eBay-AGB
In vielen AGB wird zur Informationspflicht über die technischen Schritte zum Vertragsschluss auf § 6 eBay-AGB verwiesen. Zukünftig muss es § 7 lauten.
Die neuen eBay-AGB sowie im Vergleich dazu die alte Fassung können Sie hier einsehen.
Zwar nicht gesondert von eBay als Änderung markiert, aber dennoch erwähnenswert sind die folgenden beiden Klauseln:
7. Zusatzleistungen von eBay für Käufer
Über eBay-Dienste kann der Käufer Zusatzleistungen von eBay oder Kooperationspartnern von eBay in Anspruch nehmen, wie insbesondere Versicherungen oder Montage- und Aufstellleistungen.
8. Auch Händler können Zusatzleistungen anbieten, müssen aber auf Kompatibilität mit eBay Leistungen achten
Dem Händler ist es unter Einhaltung der generellen Regeln des § 3 eBay-AGB (neu) sowie der anwendbaren gesetzlichen Regelungen gestattet, eigene Zusatzleistungen über die eBay-Dienste anzubieten (wie z.B. Montage- und Aufstellleistungen).
Wenn der Händler im Rahmen seines Angebots selbst oder über Kooperationspartner Zusatzleistungen wie Garantien, Garantieverlängerungen oder Produktversicherungen anbietet, muss er bei der Gestaltung seines Angebots berücksichtigen, ob diese mit etwaigen von eBay oder Kooperationspartnern von eBay im Hinblick auf das jeweilige Angebot des Verkäufers angebotenen vergleichbaren Zusatzleistungen kompatibel sind, und seinen jeweiligen Pflichten gegenüber dem Käufer nachkommen, vornehmlich etwaigen Beratungspflichten.
Müssen Händler den neuen eBay AGB zustimmen?
eBay informiert gegenwärtig alle Händler und Mitglieder über die Anpassungen der AGB. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, den neuen AGB innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, in der sie ihm mitgeteilt werden, zu widersprechen. Dies führt dann aber letztendlich zu einer Kündigung des eBay Mitgliedskontos, da eBay zukünftig nur noch die neuen AGB einsetzt.
Alle eBay Nutzer, die sich ab dem 22.06.2020 anmelden, müssen ab dem Zeitpunkt der Anmeldung den neuen eBay-AGB zustimmen.
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Kommentare
Mareike Ziller 14. April 2021 um 14:53
Auch eine Frage zu Ebay.Kann ich als privater Verkäufer beziehungsweise habe ich ein Mitspracherecht einer Reklamation die nicht nachvollziehbar ist abzulehnen auch wenn Ebay da anderer Meinung ist und sich bei meinen hinterlegten Konto (gegen meinen willen bedient),Wenn das nicht der Fall wäre und Ebay in gut dünken Gutsherrnmanier Entscheiden kann ob eine Reklamation auf Käuferschutz gegeben ist. Oder anders ausgedrückt kann ich eine Rückzahlung verhindern wenn von meiner Seite alles in Ordnung war (als privater) Verkäufer . Ansonsten wird erst meinen Sparkassen Girokonto ein indirektes PayPal Konto mit Selbstbedienung für jedermann unter dem Motto Ware kaufen vier Wochen ausprobieren, hau runter wirtschaften und dann zurückschicken wegen nicht gefallen oder weiß der Teufel was… Wäre das dann möglich? Wenn ja… Würde ich bei eBay austreten Wollen!
RA Kai Harzheim 18. Mai 2021 um 10:32
Hallo Mareike,
Sie müssen aufpassen. Bei eBay herrscht Vertragsfreiheit. Wenn Sie gewerblicher Verkäufer sind müssen Sie bestimmte Restriktionen hinnehmen. Aber Sie haben ja über das Widerrufsrecht die Möglichkeit, Minderungen des Rückzahlungsbetrags geltend zu machen. (HZ)
Peter Benkert 12. März 2021 um 9:48
Wie hoch ist der Prozentsatz, den Ebay beim Verkauf einer Ware vom Verkäufer einbehält?
Peter Benkert 12. März 2021 um 9:44
Wie hoch ist der Prozentsatz den Ebay vom Verkäufer verlangt?
Pruehs 18. Juli 2020 um 10:42
Die neuen AGB gelten doch für alle Nutzer, also auch private Verkäufer.
Ist Art. 3 Abs. 16 da überhaupt mit geltendem Recht vereinbar? Bei Untergang der Sendung auf dem Versandweg sollen private Verkäufer in Regress genommen werden bzw. verfügt Ebay/der Zahlungsdienstleister dann eine Rückerstattung zu Lasten des Verkäufers, obwohl das Versandrisiko nach
§447 BGB doch beim Käufer liegt!?
Bzgl. Artikelzustand ist zudem fraglich wie überhaupt der Zahlungsdienstleister respektive Ebay überprüfen will, ob tatsächlich eine erhebliche Abweichung von der Artikelbeschreibung besteht. Bei Privatkäufen kann ein Käufer ja weiß Gott was behaupten, bekommen zu haben. Muss man jetzt alles lückenlos per Videoaufnahme dokumentieren?
Weiterhin: kann eine Rückgbe überhaupt noch ausgeschlossen werden oder impliziert die Formulierung "wenn es ein Problem bei der Rückgabe gibt", dass diese jetzt zwingend angeboten werden muss, auch im Bereich der Privatverkäufe?
Wenn die entscheidungen über Erstattungen / wer Recht bekommt von Ebay/dem neuen Zahlungsdienstleister so ablaufen wie aktuell bei PayPal, dann gute Nacht. Wie kann man sich gegen etwaige Willkür dann überhaupt noch wehren?
Karl 1. Dezember 2020 um 22:47
Den Fall habe ich gerade durch. Versicherter Versand, Sendung geht verloren, Käufer stellt Käuferschutzantrag, ich als privater Verkäufer bin der Dumme.
Diskussion mit eBay zwecklos, ein Automat (!) entscheidet über die Käuferschutzanträge.
Diese Entscheidung können die völlig inkompetenten Mitarbeiter nicht rückgängig machen.
In den Verkaufsregeln für Verkäufer steht das mit dem BGB so drin, aber daran hält sich eBay nicht.