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Aus großen Elektronikmärkten kennt man es schon länger. Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts kann man zusätzlich eine 2 bis 5 Jahre lang gültige Garantieverlängerung vereinbaren. Was sich zunächst gut anhört, ist genau genommen, keine Verlängerung einer vom Hersteller oder Verkäufer angebotenen „Garantie“. Vielmehr liegt eine separate Geräteversicherung zu besonderen Versicherungsbedingungen vor, die extra bezahlt werden muss.

Zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie lesen Sie auch unseren folgenden Beitrag.

Seit kurzem gibt es auch eine Garantieverlängerung bei ebay

In Kooperation mit der Allianz Assistance bietet nun auch ebay seit einiger Zeit Garantieverlängerungen von 1 bis 3 Jahren an. Die Garantieverlängerung wird nach Angaben von ebay verkäuferunabhängig sowohl bei privaten als auch gewerblichen Artikeln mit einem Angebotspreis über 25 Euro in ausgewählten Kategorien angeboten. Voraussetzung ist, dass als Zahlungsmethode PayPal bzw. Kreditkarte zur Verfügung stehen.

Zu den ausgewählten Kategorien für eine Garantieverlängerung gehören diverse Haushalts- und Elektronikartikel. U.a. aus den Bereichen TV & Home Entertainment, Fotografie, PC und Gaming. Weitere Kategorien sind derzeit Artikel aus den Bereichen Auto- und Motorrad sowie Auto-Tuning & -Styling. Ebenso zahlreiche Artikel für Haus und Garten. eBay bietet die Garantieverlängerung für die Laufzeit von 6-36 Monaten an. Ferner ist die Garantie abhängig von Artikelzustand, Gerätepreis und Kategorie.

In der Praxis sieht dies beispielsweise wie folgt aus:

 

Klicken Sie bei ebay dann die Garantieverlängerung an, können Sie zwischen mehreren Vertragslaufzeiten wählen. Sie haben auch die Möglichkeit sich die Versicherungsbedingungen anzeigen zu lassen.

 

Garantieverlängerung bei ebay

(c) eigener Bildauschnitt, RA Kai Harzheim

Garantieverlängerung bei ebay abgemahnt.

Die Anzeige der Garantieverlängerung auf der Artikelseite kann nicht durch den Verkäufer ausgeblendet werden. Aus letzterem Punkt entsteht allerdings ein rechtliches Problem. Denn der Verbraucher könnte auf die Idee kommen, dass es für das Gerät eine Basis-Garantie (z.B. eine Herstellergarantie) gibt, die lediglich verlängert wird.

So sieht es jedenfals der IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. im Rahmen bereits ausgesprochener Abmahnungen. Der ebay Hinweis „1 Jahr Garantieverlängerung“ könne nach Auffassung des IDO Verbands folgendes bedeuten:

„… die angesprochenen Verkehrskreise, mithin die Besucher ihres eBay-Angebots (insbesondere Verbraucher), können den Hinweis auf die Garantieverlängerung somit nur so verstehen, dass auch die entsprechende Basisgarantie besteht bzw. von Ihnen angeboten wird. Mit anderen Worten werben Sie dem Wortlaut und Sinn nach mit einer Garantie, ohne hierzu konkrete Angaben zu machen.“

Rechtlicher Hintergrund ist, dass sich für Onlinehändler aus  § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Nr. 9 EGBGB u.a. die Verpflichtung ergibt, auf das Bestehen und die Bedingungen von Garantien hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, liegt nach Ansicht des IDO Verbands ein Wettbewerbsverstoß vor.

Weitere Einzelheiten zur Werbung mit Garantien lesen Sie in unserem folgenden Beitrag.

Garantieverlängerung bei ebay – was tun, um rechtmäßig zu handeln?

Gegenwärtig gibt es leider keine Möglichkeit, absolut rechtssicher mit einer Garantieverlängerung zu werben. ebay selbst müsste daher dem Anbieter eine Abschaltmöglichkeit innerhalb des Mitgliedskontos zur Verfügung stellen oder den Begriff Garantieverlängerung z.B. gegen „Garantieversicherung“ ersetzen. Auf die Garantiebedingungen würde dann seitens ebay hingewiesen, so dass dann die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt wären.

Zur Lösung des Problems schlägt eBay vor, in die Artikelbeschreibung einen Hinweis (Disclaimer) aufzunehmen. In diesem wird klargestellt, dass der Garantieverlängerung keine Basisgarantie eines Herstellers oder des Händlers zugrunde liegt. Dieser Hinweis dürfte aber in aller Regel zu spät sein, da er nicht auf einem Blick erkennbar wäre. Zeitpunkt ist derjenige bevor der Verbraucher den Artikel in den Warenkorb bei ebay legt. Oder den Sofortkauf-Button betätigt.

Der Verbraucher muss je nach Gestaltung der Angebotsseite bei ebay im Regelfall weiter scrollen müssen, um den Hinweis in der Artikelbeschreibung zu finden. Dies ist mit der Rechtsprechung einiger Obergerichte nicht vereinbar, der eine leichte Wahrnehmbarkeit ohne längeres scrollen des Bildschirms verlangt (OLG München Urt. v. 12.02.2004 – AZ 29 U 4564/03) .

ERGEBNIS: Solange es noch keine klare obergerichtliche Rechtsprechung zu dem Rechtsproblem der Garantieverlängerung bei ebay gibt, kann man entweder nur auf Angebote mit Garantieverlängerung im Rahmen der von ebay angebotenen Kategorien verzichten. Oder als Übergangslösung unter Inkaufnahme gewisser Restrisiken einen entsprechenden Disclaimer in der Artikelbeschreibung verwenden.

Falls Sie einen Disclaimer benötigen, stellen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Online-Shop-Absicherung eine passende Formulierung zur Verfügung.