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Wenn Sie eine Einstweilige Verfügung erhalten haben, sollten Sie kurzfristig und besonnen handeln.

Schalten Sie in jedem Fall kurzfristig einen Anwalt ein und klären mit diesem innerhalb von maximal 14 Tagen nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung, ob Sie diesen vorläufigen Gerichtsentscheid gegen sich gelten lassen sollten oder ob Sie mit entsprechenden Erfolgsaussichten dagegen vorgehen können.

Einstweilige Verfügung – was müssen Sie beachten?

Sofern Sie nicht nach einer Abmahnung schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet haben, wird Ihnen die Einstweilige Verfügungen meistens persönlich mit einer Postzustellungsurkunde durch einen Gerichtsvollzieher direkt nach Hause oder an Ihre Firmenadresse übersendet, wodurch der genaue Zeitpunkt der Zustellung vom Postboten erfasst und auf dem Zustellungsumschlag vermerkt wird.

Sofort ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Einstweiligen Verfügung müssen Sie die vom Gericht verfügten Tatbestände unterlassen. Machen Sie dies nicht und verstoßen gegen die gerichtliche Verfügung, riskieren Sie den Erlaß eines Ordnungsgeldes gegen sich. Das Ordnungsgeld wird von dem Gericht, dass die Einstweilige Verfügung erlassen hat, je nach Schwere des Verstoßes nach eigenem Ermessen festgelegt und Ihnen per Ordnungsmittelbeschluss zugestellt.

Sofern Sie die Einstweilige Verfügung nicht mit einer sogenannten Abschlusserklärung anerkennen, sollten Sie mit Ihrem Anwalt genau abstimmen, ob es realistische Chancen gibt, gegen die Einstweilige Verfügung juristisch vorzugehen. Letzteres geschieht im Allgemeinen durch einen schriftlichen Widerspruch. Nach einem Widerspruch kommt es in der Regel zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung, in welcher die gegenseitigen schriftlich bereits vorgetragenen sachlichen und rechtlichen Argumente noch einmal kontrovers diskutiert werden können. Nach Schluss der mündlichen Verhandlung wird das Gericht ein Urteil fällen, mit welchem die Einstweilige Verfügung (EV) entweder aufgehoben oder bestätigt wird (Urteilsverfügung).

Wenn Sie eine Einstweilige Verfügung erhalten haben, ist Eile geboten. Wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an meine Kanzlei


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