Unterlassungsvertrag mit IDO ist kündbar
Ein Unternehmen kündigte fristlos wettbewerbliche Alt-Unterlassungsverträge gegenüber dem IDO Interessenverband e.V., weil die Anspruchsberechtigung des Verbands wegen Fehlens der Eintragung in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gem. des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG weggefallen war. Damit habe ein wichtiger Grund für die Kündigung vorgelegen, so das OLG Köln in seiner Entscheidung gem. Urteil […]