Herr Thomas Sommer lässt mit Schreiben vom 30.10.2013 gegenüber einem Amazon Händler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Anbietens und Verkaufens von nicht hinreichend gekennzeichneter Kopfhörer für einen bekannten Hersteller von Elektronikartikeln unter Verstoß gegen das Elektrogesetz (ElektroG) aussprechen.
Abmahnung Thomas Sommer – rechtlicher Hintergrund
Bei der uns vorliegenden Abmahnung besteht der wettbewerbsrechtliche Vorwurf darin, dass der Onlinehändler bestimmte Kopfhörer anbietet und verkauft,
- ohne nach § 7 S. 1 ElektroG auf den Hersteller hinzuweisen und
- ohne der Kennzeichnungspflicht mit einer durchgestrichenen Mülltonne gem. § 7 S. 2 Anhang II ElektroG nachzukommen.
Abmahnung Thomas Sommer – was wird gefordert?
Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte wird daher von dem Onlinehändler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Schließlich wird zur Erstattung der durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten aufgefordert, die nach einem Gegenstandswert von 30.000,- € berechnet werden, was einem Gesamtbetrag von EUR 1.141,90 € netto entspricht.
Abmahnung Thomas Sommer – was können Sie tun?
Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch Herrn Thomas Sommer sollten Sie in jedem Fall im Rahmen der gesetzten Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung anwaltlich überprüfen lassen. Es empfiehlt sich häufig nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Empfholen werden kann ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, wenn Sie in der Lage sind zukünftige Verstöße gegen das Elektrogesetz zu vermeiden.