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Uns liegt eine Abmahnung der Finntrade GmbH aus Heinrichsberg zur Prüfung vor. Die Abmahnerin mahnt ein Onlinehändler bei eBay durch Rechtsanwalt René Euskirchen aus Bonn ab. Der wettbewerbsrechtliche Vorwurf lautet, dass das beanstandete Angebot keine Widerrufsbelehrung enthält. Ferner erfolgt eine Werbung mit einer “Garantie”, ohne dass Angaben zum Inhalt der Garantie (Garantiebedingungen) mitgeteilt werden.

Abmahnung Finntrade GmbH – Hintergrund

In der Abmahnung wird von Rechtsanwalt René Euskirchen zunächst festgestellt, dass der Betroffene als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist, weil er Angebote gegenüber Verbrauchern macht. Die Parteien sind daher Mitbewerber.

Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 312 g ABs. 1 BGB i.V.m. §§ 355 ff. BGB zu, über welches er gem. § 312 d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 a § 1 Abs. 2, 3 EGBGB vom Verkäufer belehrt werden muss.

Außerdem wirbt er mit einer Garantie, ohne auf die Garantiebedingungen hinzuweisen. Beide Verstöße sind zugleich auch als Wettbewerbsverstöße i.S.d. § 3 UWG anzusehen, weshalb die Finntrade GmbH als Wettbewerberin zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen berechtigt ist.

Was fordert die Abmahnung der Finntrade GmbH?

Rechtsanwalt Euskirchen fordert die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner fordert er die Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.242,84 €, berechnet nach einem Streitwert von 25.000,00 €.

Was sollten Sie tun?

Den Vorwurf von Wettbewerbsverstößen durch die Finntrade GmbH sollten Sie sicherheitshalber anwaltlich überprüfen lassen. Es empfiehlt sich häufig nicht, die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben.

Unterlassungserklärungen können langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Zudem ist eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung zur Einhaltung von Garantiebedingungen gefährlich, da Fehler sich bei einer Garantiewerbung auch bei aller Sorgfalt immer mal wieder einschleichen können.

Es kann daher ratsam sein, es in diesem Teilbereich auf eine gerichtliche Untersagung ankommen zu lassen. Damit sind zwar zunächst höhere Kosten verbunden. Auf Dauer kann sich diese Strategie aber auszahlen. Des weiteren sollte die Abgabe einer sogenannten modifizierten, also inhaltlich auf das Mindestmaß reduzierte Unterlassungserklärung, geprüft werden.

Sie können mir gerne Ihre Abmahnung unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde mich dann so schnell wie möglich bei Ihnen mit einem Lösungsvorschlag melden.

Fragen kostet nichts!


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    Zudem müssen Sie kurzfristig dafür sorgen, dass Ihre eBay Angebote zukünftig rechtssicher sind. Auch dabei helfen wir Ihnen gerne weiter mit unserer Online-Shop-Absicherung.


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