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Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Domnik Kurt F. aus Borken vom 22.05.2023 zur Prüfung vor.
Vertreten wird der Rechteinhaber durch die Kanzlei Heldt | Zülch aus Hamburg.

Herr Domnik ist Fotograf und macht urheberrechtliche Ansprüche geltend, weil ein von ihm erstelltes Lichtbild auf der gewerblichen Website meiner Mandantin verwendet wurde – allerdings ohne ordnungsgemäße Urhebernennung. Zwar wurde der Name des Fotografen im Impressum aufgeführt, dies genügt nach Ansicht des Abmahners jedoch nicht.

© Gorodenkoff | #312032255 | stock.adobe.com

Inhalt der Abmahnung

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der sich meine Mandantin verpflichtet,

„es künftig zu unterlassen, das betreffende Lichtbild ohne die Urhebernennung
‚Kurt F. Domnik / pixelio.de‘ öffentlich zugänglich zu machen oder durch Dritte zugänglich machen zu lassen.“

Zusätzlich verlangt der Rechteinhaber:

  • Auskunft gemäß §§ 101 UrhG, 242 BGB über Art, Dauer und Umfang der Nutzung des Fotos,

  • Anerkennung eines Schadensersatzanspruchs nach § 97 Abs. 2 UrhG,

  • sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags von insgesamt 700,00 €, bestehend aus

    • 540,50 € Abmahnkosten (Gegenstandswert: 5.000 €) und

    • 159,50 € pauschalem Schadensersatz.

Für den Fall, dass die gesetzte Frist nicht eingehalten wird, kündigt die Kanzlei Heldt | Zülch an, gerichtliche Schritte zu prüfen.

Stellungnahme und weiteres Vorgehen

Für unsere Mandantin wurde zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Da die ursprüngliche Abmahnung jedoch inhaltlich fehlerhaft war, haben wir gemäß § 97a Abs. 4 UrhG die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 540,50 € zurückgefordert. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.

Rechtlich wird der geltend gemachte Verstoß auf § 13 UrhG gestützt. Danach steht dem Urheber das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft zu, insbesondere auf die Nennung seines Namens bei öffentlicher Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).

Empfehlung für Betroffene

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie keine vorschnellen Schritte unternehmen.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. Bewahren Sie Ruhe – Panik hilft in dieser Situation nicht.

  2. Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung, ohne sie prüfen zu lassen.

  3. Sprechen Sie zuerst mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Urheber- oder gewerblichen Rechtsschutz.

  4. Handeln Sie ausschließlich über Ihren Anwalt, um weitere Risiken zu vermeiden.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie können mir Ihre Abmahnung unverbindlich zur Prüfung zukommen lassen – per E-Mail oder über das Kontaktformular.
Gerne erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, wie Sie sich am besten verhalten sollten.
Bei Bedarf übernehme ich Ihre Vertretung zu einem pauschalen Honorar.


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