Wenn Sie eine Abmahnung von der Luxusmarke Burberry erhalten haben, wird diese üblicherweise durch die Kanzlei CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) vertreten. Meistens geht es um eine mögliche Markenrechtsverletzung.
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Hintergrund der Abmahnung
Im Internet tauchen immer wieder Plagiate mit dem bekannten Burberry-Karomuster („Check“) auf. Burberry Limited, Horseferry Road, London, ist Inhaber der Markenrechte an diesem Muster (Unions-Bildmarke 000377580). Abmahnungen dieser Art beziehen sich daher in der Regel auf den Verkauf oder die Bewerbung solcher Nachahmungen.
Typische Forderungen
Burberry verlangt von den Abgemahnten:
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Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur sofortigen Beendigung der Verletzungshandlungen
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Zahlung der Anwaltskosten
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Auskunft über den Umfang der Verletzungen, z. B. über Anzahl der Verkäufe, Einnahmen und Herkunft der Produkte
Verkauf von Burberry-Produkten
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Privatpersonen: Privatverkäufe sind keine Markenrechtsverletzung, solange sie nicht geschäftsmäßig erfolgen.
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Gewerbetreibende: Der Verkauf ist nur zulässig, wenn die Produkte rechtmäßig in den Europäischen Wirtschaftsraum gelangt sind oder die Zustimmung des Rechteinhabers vorliegt.
Plagiate vs. Originalprodukte
Abmahnungen betreffen fast immer Plagiate, nicht Originalprodukte. Besonders häufig sind Fälschungen bei Schals und Accessoires, die oft aus Asien importiert werden. Auch Werbung mit dem Namen Burberry für nicht-originale Produkte kann eine Verletzung darstellen, selbst wenn das Muster nicht exakt dem Original entspricht. Entscheidend ist die Verwechslungsgefahr.
Unterlassungserklärung
Die Unterlassungserklärung sichert dem Rechteinhaber zu, dass die Markenverletzung nicht erneut auftritt. Eine strafbewehrte, lebenslang gültige Erklärung bietet die erforderliche Sicherheit. Vorab mitgeschickte Standardtexte können häufig angepasst werden.
Auskunft und Anwaltskosten
Die Auskunftspflicht umfasst typischerweise Verkäufe, Gewinnberechnung und Herkunft der Produkte. Der Gegenstandswert solcher Abmahnungen kann bis zu 200.000 € betragen, was Anwaltskosten von rund 3.456,59 € nach sich zieht.
Vorgehensweise bei einer Abmahnung
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Lassen Sie die Abmahnung von einem auf Markenrecht spezialisierten Anwalt prüfen.
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Geben Sie nicht vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung ab.
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Prüfen Sie mögliche Rechtfertigungsgründe, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.
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Handeln Sie anschließend über einen Fachanwalt, um eine rechtlich sichere Lösung zu erzielen.
Wenn Sie eine Abmahnung von Burberry erhalten haben, können Sie mir diese gerne über das Kontaktformular zusenden. Ich biete eine unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung und unterstütze Sie bei Bedarf im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung.
Vorläufige Empfehlungen:
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Ruhig bleiben
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Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben
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Den Fall zunächst mit einem Spezialisten klären
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Anschließend über einen Fachanwalt handeln
Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Kai Harzheim
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von der Luxusmarke Burberry erhalten haben, können Sie diese zur kostenlosen Ersteinschätzung an Rechtsanwalt Kai Harzheim übermitteln.
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