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Mir liegt eine Abmahnung von Frau Claudia Verbocket gegenüber einem eBay Mitglied zur Prüfung vor. Diese spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen verschiedener Informationspflichtverletzungen auf der Handelsplattform eBay aus. Die Kanzlei Olles Rechtsanwälte aus Wegeberg vertritt die Abmahnerin.

Hintergrund der Abmahnung von Claudia Verbocket

Hintergrund der uns vorliegenden Abmahnung ist der Vorwurf, dass der als privater Anbieter bei eBay gemeldete Betroffene aufgrund der Anzahl seiner Verkäufe als gewerblich einzustufen ist. Er unterliegt deshalb auch den gesetzlichen Informationspflichten eines Onlinehändlers.

Bei der Abmahnung geht es um zwei Informationspflichtverletzungen, nämlich:

  • nicht ausreichendes Impressum und
  • Fehlen einer Widerrufsbelehrung.

Forderungen aus der Abmahnung von Claudia Verbocket

Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Einbindung einer Vertragsstrafe von 5.000,- € gefordert.

Schließlich wird zur Erstattung der durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten aufgefordert, die nach einem Gegenstandswert von 10.000,- € berechnet werden, was einem Gesamtbetrag von EUR 745,40 € netto entspricht.

Abmahnung verhalten – was tun?

Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch die Kanzlei Olles Rechtsanwälte sollten Sie anwaltlich überprüfen lassen. Gerade die Abgrenzung zwischen privaten und gewerblichen Handelsaktivitäten bei eBay ist oftmals nicht leicht und bedarf einiger Erfahrung.

Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, dann können Sie mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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