Wie kündige ich eine Unterlassungserklärung?
Sie haben es gelesen, die OS-Plattform muss ab dem 20.07.2025 gekündigt werden, wenn Sie eine dahingehende Unterlassungserklärung abgegeben haben. Es reicht nicht aus, einfach nur Löschungsmaßnahmen zu ergreifen.

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Rechtlicher Hintergrund
Die EU-Kommission hat sich für eine Abschaltung der OS-Plattform entschieden. Dies wird zum 20.07.2025 der Fall sein, zu diesem Zeitpunkt endet die Pflicht darauf, aktiv zu verweisen. Ich habe dazu bereits berichtet.
Wer es nicht richtig machte, wurde abgemahnt. Für Abmahnverbände war dieser gesetzlich geregelte Umstand eine Steilvorlage und auch diverse andere Abmahner sprangen auf den Zug auf. Sie mussten sich dazu verpflichten, künftig immer auf die OS-Plattform hinzuweisen und einen aktiven Link zu dieser vorzuhalten. So kam es zu Tausenden von Abmahnungen.
Wie kündige ich eine Unterlassungserklärung wieder?
Wenn Sie zu denjenigen gehören, die diese Informationspflicht verletzt haben, so können Sie diese wieder kündigen. Die Unterlassungserklärung enthält nämlich auch einen Vertrag, der durch eine Annahmeerklärung entsteht (Unterlassungsvertrag). Wenn ein solcher Unterlassungsvertrag in der Welt ist, reicht es nicht aus, wenn die gesetzliche Verpflichtung dazu ab dem 20.07.2025 wegfällt.
Wie kündige ich eine Unterlassungserklärung? Was kann ich tun?
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der OS-Plattform erhalten haben und sodann eine Unterlassungserklärung abgeben mussten, melden Sie sich bei mir. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann eine Kündigungserklärung vorbereiten, mit der Sie sodann weiterarbeiten können. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter.
Fragen kostet nichts!
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