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MIr liegt wieder eine Beschwerde einer meiner Mandanten wegen einer negativen Bewertung bei eBay vor. Derartige Negativ-Bewertungen häufen sich derzeit. Eine negative Bewertung hat einen ernsten Einfluss auf Ihre geschäftliche Reputation. Sie können sich dagegen wehren, wenn es keine reine Meinungsäußerung ist. Sondern diese grob falsch oder beleidigend ist, jedenfalls aber unverschämt.

Wehren Sie sich bei einer negativen Bewertung eines Kunden bei eBay

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Negative Bewertung bei eBay – Hintergrund

Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Äußerung um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch den Eingriff in Ihren Gewerbebetrieb, wenn diese falsch, unwahr oder beleidigend ist. Sie haben dann dagegen ein sogenanntes Abwehrrecht. Derzeit beobachte ich ein zunehmend kritisches Verhalten von Kunden bei eBay. Diese denken wohl, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist. Dies ist aber nicht wahr. Sie haben Rechte und dazu verhelfe ich Ihnen gerne.

Bei reinen Meinungsäußerungen könen Sie allerdings nichts unternehmen. Dieses Recht hat der Bewertende. Lassen Sie die Bewertung durch meine Kanzlei prüfen.

Was tun bei einer negativen Bewertung bei eBay?

Dafür habe ich ein außergerichtliches Schreiben vorbereitet, das relativ effizient ist. Die Angeschriebenen reagieren in mindestens 7 von 10 Fällen. Dieses Schreiben ist relativ kostengünstig, ich nehme dafür 60 € netto pro Schreiben. Wenn das Schreiben einschlägt und die Bewertung herausgenommen wird, haben Sie Ihr Ziel erreicht und viel für Ihre eigene geschäftliche Reputation gewonnen. Ich vertraue auf ein freiwilliges Handeln des Betroffenen.

Folgende Informationen benötige ich von Ihnen:

  • Wie lauten Ihre Kontaktdaten?
  • Wer hat die Bewertung abgegeben? Nennen Sie mir bitte die Kontaktdaten Ihres Kunden.
  • Welche Bewertung wurde bei eBay von dem Kunden abgegeben? Bitte senden Sie mir den genauen Wortlaut zu.

Wir arbeiten schnell, d.h. in der Regel kontaktieren wir den Kunden binnen einer Woche.