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Microsoft erwirkt Einstweilige Verfügung wegen des Vertriebs angeblich gefälschter Windows 7 Lizenzen. Uns liegt aktuell eine von der FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbH für die Microsoft Corporation erwirkte Einstweilige Verfügung des Landgerichts München I gegen einen von uns vertretenen eBay Händler vor, der angeblich unechte  Lizenzaufkleber (Certificate of Authenticity -COA) für das Produkt „Windows 7 Professional“, vertrieben haben soll.

Unterlassungstatbestand Einstweilige Verfügung von Microsoft

Gegenstand des per Einstweiliger Verfügung durch das LG München I ausgesprochenen Unterlassungsverpflichtung ist es sinngemäß, keine ohne Einwilligung von Microsoft hergestellten und/oder in den Verkehr gebrachten Microsoft Echtheitszertifikate als Lizenzen für das Computerprogramm Microsoft Windows 7 Professional anzubieten oder zu vertreiben oder sonst wie in den Verkehr zu bringen und/oder dies mit dem Zeichen Microsoft und/oder Windows zu versehen.

Ferner wird dem Antragsgegner in dem Fall aufgegeben, innerhalb von einer Woche nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung Auskunft zu erteilen über Art und Umfang der Handlung sowie aufgefordert, dem Gerichtsvollzieher – im Wege der sogenannten Sequestration – alle gefälschten  Microsoft-Echtheitszertifikate  an einen Gerichtsvollzieher zur vorläufigen Verwahrung herauszugeben, bis über deren weitere Behandlung rechtskräftig entschieden oder eine außergerichtliche Einigung der Parteien erfolgt ist.

Den Streitwert für die Berechnung der Verfahrenskosten hat das Gericht auf 150.000 € festgesetzt.

Rechtlicher Hintergrund der Einstweiligen Verfügung.

Um die Sequestration der bei dem Betroffenen noch vorhandenen Echtheitszertifikate an den Gerichtsvollzieher nicht zu vereiteln, wurde keine vorherige Abmahnung an den Mandanten ausgesprochen, so dass die Einstweilige Verfügung völlig unerwartet eintraf. Der Gerichtsvollzieher hat daraufhin die noch vorhandenen Echtheitszertifikate „konfisziert“.

Die Rechteinhaberin geht sowohl wegen einer Verletzung des Urheberrechts durch eine Verletzung des dem Urheber zustehenden Gestattungsrechts zur Herstellung und Vervielfältigung gem. § 69c UrhG als auch des Markenrechts vor, da die Kennzeichnung von Fälschungen – sollte sich dies als wahr herausstellen – mit den Kennzeichen Microsoft und Windows, natürlich nicht mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgt.

Was sollten Sie tun?

Aufgrund des relativ hohen Streitwerts in solchen Angelegenheiten ist das wirtschaftliche Risiko für den Betroffenen sehr hoch, da weitergehende Gerichtsverfahren sehr viel Geld kosten können, ebenso wie falsche Reaktionsweisen, die möglicherweise weitere Kosten auslösen könnten, die bei einer professionellen anwaltlichen Beratung nicht passieren  dürften.

Sollten Sie daher auch eine Abmahnung oder eine Einstweilige Verfügung der Microsoft Corporation über die Rechtsanwälte FPS Fritze Wicke Seelig wegen des Vorwurfs einer möglichen Urheber- oder Markenverletzung erhalten haben, empfehlen wir Ihnen dringend den Vorgangmit einem fachlich versierten Anwalt zu besprechen, der regelmäßig mit derartigen Fällen befasst ist. Dies ist bei einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gewährleistet, da dieser im Bereich des Urheber- und Markenrechts eine besondere Spezialisierung aufweist. Wenden Sie sich gerne unverbindlich an Rechtsanwalt Kai Harzheim, der Ihnen telefonisch in einer kostenlosen Ersteinschätzung kurz mitteilt, welche Möglichkeiten Sie haben, der Angelegenheit zu begegnen.

Senden Sie uns aber auf jedenfall vorab die erhaltenen Unterlagen gut lesbar, idealerweise als PDF per E-Mail oder Kontaktformular, damit wir die Sach- und Rechtslage möglichst von Anfang an richtig einschätzen können.

 


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