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Mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung vom 07.07.2014 wendet sich Herr Willi Teschke an einen Anbieter zur Vermittlung von für Immobilienkrediten. Herr Willi Teschke ist Inhaber eines Dienstleistungsunternehmens für Baufinanzierungen aus Stuttgart und wird vertreten durch Rechtsanwalt Siegfried Steinkopf aus Westhausen.

Abmahnung Willi Teschke | Forderung

Rechtsanwalt Steinkopf moniert namens seines Mandanten Verstöße gegen die Preisangabenverordnung in der Werbung des Abgemahnten. Er fordert, es zu unterlassen,

Baufinanzierungskredite mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die Kosten betreffen, im Internet zu bewerben, ohne dabei auf derselben Seite in klarer, verständlicher und auffallender Weise,

  • den Nettodarlehensbetrag anzugeben und/oder
  • die in § 6a Absatz 1 und 2 der Preisangabenverordnung genannten Angaben mit einem repräsentativen Beispiel gemäß § 6a Abs. 3 PAngV zu versehen.

UPDATE: 16.02.2015

Mit einer weiteren Abmahnung vom 10.02.2015 wegen eines gleichartigen Wettbewerbsverstoßes  wendet sich Herr Willi Teschke an einen anderen Mandanten. Er fordert, es zu unterlassen,

Baufinanzierungskredite mit Zinssätzen oder sonstigen Zahlen, die Kosten betreffen, im Internet zu bewerben, ohne dabei auf derselben Seite in klarer, verständlicher und auffallender Weise,

  • den effektiven Jahreszins und/oder
  • den Nettodarlehensbetrag anzugeben und/oder
  • die in § 6a Absatz 1 und 2 der Preisangabenverordnung genannten Angaben mit einem repräsentativen Beispiel gemäß § 6a Abs. 3 PAngV zu versehen.

In diesem Fall wird Herr Teschke vertreten durch Rechtsanwalt Johannes W. Dietze aus Stuttgart.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung | Abmahnkosten

In beiden Fällen verlangt Herr Teschke mit der Abmahnung die zuvor dargestellten Wettbewerbsverstöße zu unterlassen. Ferner sollen die Betroffenen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr abgeben.

Schließlich stellt er die Erstattung der Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 15.000 € in Rechnung. Dies ergibt einen Betrag von 865 € netto.

Abmahnung Willi Teschke | das können Sie tun

Bei derartigen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen achten Sie unbedingt auf die Einhaltung der gesetzten Frist, da anderenfalls die Beantragung einer einstweiligen Verfügung droht. In letzterem Fall würden weitere erhebliche Kosten entstehen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mir diese gerne unverbindlich über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte. Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der weitergehenden Betreuung der Angelegenheit beauftragen möchten. In vielen Fällen gibt es alternative Verhaltensmöglichkeiten, um die Abmahnung zu beantworten. Ob es in Ihrem Fall ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.


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