Mir liegt eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Dortmund zur Prüfung vor. Diese mahnt beschwereführend für eines Ihrer Mitglieder einen Onlinehändler ab. Hintergrund sind verschiedene wettbewerbswidrige Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Beanstandet werden die folgenden Klauseln:
- Einschränkung bzw. Ausschluss von Mängelhaftungsansprüchen: „Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Monaten … schriftlich anzuzeigen.“
- Salvatorische Klausel: „Die ganz oder teilweise ganz unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt“.
Forderungen der Abmahnung
Die Wettbewerbszentrale aus Dortmund fordert mit Ihrer Abmahnung dazu auf, das monierte Verhalten zukünftig abzustellen. Ferner fordert sie eine strafbewehrten Unterlassungserklärung abzugeben. Und schließlich Abmahnkosten von 219,35 € zu erstatten.
Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch die Wettbewerbszentrale sollten Sie unbedingt ernst nehmen und zur eigenen Sicherheit anwaltlich überprüfen lassen.
Abmahnung Wettbewerbszentrale Dortmund
Im obigen Fall sind die Vorwürfe tatsächlich begründet. Beide Klauseln sind nach geltender Rechtslage unwirksam und damit auch wettbewerbswidrig. Die erste Klausel führt zu einer Verkürzung von Verbraucherrechten. Dies kann dem Verwender einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
In vielen Fällen müssen Sie in Folge der Abmahnung zudem Ihren Onlineshop oder Ihre Angebotsseiten auf sonstigen Handelsplattformen durch einen Rechtsanwalt überarbeiten lassen.
Es empfiehlt sich dennoch in vielen Fällen nicht, die von der Wettbewerbszentrale vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft abzugeben. Derartige Unterlassungserklärungen können sehr langfristige und möglicherweise zu weitgehende Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Was tun gegen eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale Dortmund?
Wenn Ihnen kein Vorwurf zu machen ist und keine Rechtsverletzung vorliegt, sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten. In anderen Fällen muss kurzfristig eine Lösung gefunden werden. Schreiben Sie mir über mein Kontaktformular und erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung.