Mir liegt eine Abmahnung vom 24.08.2018 von Herr Thomas von Haugwitz aus Weingarten zur Prüfung vor. Dieser mahnt damit eine private Anbieterin bei ebay ab. Hintergrund ist ein übermässiges Verkaufen von gebrauchten Gegenständen. Herr von Haugwitz vertritt Rechtsanwalt Lutz Schröder aus Kiel.
Abmahnung Thomas von Haugwitz – Rechtlicher Hintergrund
Herr Thomas von Haugwitz bietet als Händler auf der Internetplattform eBay Legoartikel zum Kauf an. Die Angebote richten sich an private Endverbraucher. Er beruft sich auf ein angeblich zwischen den Parteien bestehendes Wettbewerbsverhältnis bei eBay. Letzteres entsteht dadurch, dass die Privatanbieterin in einem gewerblichen Ausmaß bei eBay handelt.
Herr Thomas von Haugwitz moniert, dass die abgemahnte Onlinehändlerin als Privatverkäuferin auftritt, obwohl sie nach den von ihr vertriebenen Angeboten eindeutig als gewerbliche Anbieterin einzustufen ist. Ferner moniert er, dass ein Verstoß gegen § 5 TMG vorliegt, da die Angebote keine Anbieterkennzeichnung ausweisen. Ebenfalls verstoße sie gegen andere gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten .
Was fordert die Abmahnung ?
Der Anwalt fordert die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung innerhalb von zwölf Tagen. Ferner fordert er die Erstattung von Anwaltshonorar in Höhe von 612,80 € netto inkl. Post- und Telekommunikationspauschale, berechnet nach einem Gegenstandswert von 7.500,00 €.
Abmahnung – Was können Sie tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Thomas von Haugwitz erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei.
Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.